Siebter Besuch des Anti-Folter-Ausschusses in der Schweiz abgeschlossen

Bern, 24.04.2015 - Die Delegation des "Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe" (CPT) hat am Freitag ihren siebten Besuch in der Schweiz abgeschlossen. Während des zwölftägigen Aufenthalts besuchte die Delegation verschiedene Einrichtungen des Freiheitsentzugs in den Kantonen Genf, Neuenburg, Basel-Stadt, Schwyz, Bern, Aargau und Tessin.

Die Delegation inspizierte namentlich die Forensisch Psychiatrische Klinik Basel, das Gefängnis Champ-Dollon in Genf, drei Polizeistationen in Genf, den Sicherheitsstützpunkt in Biberbrugg SZ, die Justizvollzugsanstalt Lenzburg, das Gefängnis La Promenade in La Chaux-de-Fonds, das Gefängnis La Farera in Lugano und die Anstalten Hindelbank BE. Die von Experten und Dolmetschern begleitete Delegation besuchte Personen, denen auf Grund einer behördlichen Verfügung die Freiheit entzogen ist. Darunter fallen Freiheitsentzüge aus strafrechtlichen, strafprozessrechtlichen, zivil- und verwaltungsrechtlichen sowie militärstrafrechtlichen Gründen.

Null-Toleranz gegen Folter und Misshandlungen

Die Schweiz verfolge eine Null-Toleranz-Strategie gegenüber jeglicher Art von Misshandlung oder Folter, erklärte Martin Dumermuth, Direktor des Bundesamtes für Justiz (BJ) beim Abschluss des Besuches in Bern. Die Behörden des Bundes und der Kantone unterstützten deshalb die Anstrengungen des Anti-Folter-Ausschusses. Seit dem letzten Besuch im Jahr 2011 habe die Schweiz gestützt auf die Empfehlungen verschiedene Massnahmen getroffen, welche einen noch besseren Schutz der Menschenrechte und insbesondere eine stärkere Prävention von unmenschlicher Behandlung zum Ziel haben. Zu nennen seien unter anderem die vom Bundesrat eingesetzte Fachkommission, welche die Behandlungsmöglichkeiten lebenslänglich verwahrter Straftäter begutachtet, und die Erstellung zweier Berichte über den Straf- und Massnahmenvollzug. Weiter erhebe der Bund zusammen mit den Kantonen in einem Kapazitätsmonitoring den Platzbedarf im Freiheitsentzug.

Der Anti-Folter-Ausschuss verfasst nun zuhanden des Bundesrates einen Bericht über die Verhältnisse, die er in den besichtigten Einrichtungen und Orten angetroffen hat. Darin werden auch Empfehlungen zur Verbesserung der Bedingungen des Freiheitsentzuges enthalten sein. Er stützt sich dabei auf das "Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe".

Der Ausschuss setzt sich aus Juristen, Ärzten, Spezialisten des Strafvollzugs und anderen Experten zusammen und hat seinen Sitz in Strassburg. Er organisiert in eigener Kompetenz Besuche in den Mitgliedstaaten; die Schweiz hat er bereits 1991, 1996, 2001, 2003, 2007 und 2011 besucht. Im Rahmen dieser Besuche sind die Mitglieder des Ausschusses ermächtigt, mit den Betroffenen Gespräche ohne Zeugen zu führen.


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