Bundesrat beschliesst Finanzierungsanteil für die nationale E-Government-Zusammenarbeit ab 2016

Bern, 29.04.2015 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die finanziellen und personellen Ressourcen beschlossen, die der Bund ab 2016 für die nationale E-Government-Zusammenarbeit einsetzen wird. Zudem hat er die im Entwurf vorliegenden überarbeiteten Grundlagen für die E-Government-Zusammenarbeit ab 2016 zur Kenntnis genommen.

Seit 2007 treiben Bund, Kantone und Gemeinden E-Government in der Schweiz gemäss der gemeinsamen E-Government-Strategie voran. Die Umsetzung der Strategie erfolgt dezentral aber koordiniert unter der Aufsicht eines interföderal zusammengesetzten Steuerungsausschusses, der von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf geleitet wird. Da die öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit in der Schweiz nur noch bis Ende 2015 gültig ist, hat der Steuerungsausschuss Ende 2013 die Erarbeitung der nötigen rechtlichen und institutionellen Grundlagen für die E-Government-Zusammenarbeit ab 2016 in Auftrag gegeben. Die überarbeiteten und weiterentwickelten Grundlagendokumente - Strategie, Rahmenvereinbarung und Umsetzungskonzept - wurden Bund, Kantonen und Gemeinden zur Konsultation vorgelegt.

Finanzierung von E-Government Schweiz ab 2016 seitens Bund gesichert

Der in der Konsultation vorgelegte Entwurf der öffentlich-rechtlichen Rahmenvereinbarung ab 2016 sieht vor, dass Bund und Kantone die Kosten für die gemeinsamen E-Government-Anstrengungen paritätisch tragen. Dazu gehören sowohl die Finanzierung des Schwerpunktplans, in dem die strategischen Projekte und Leistungen geführt werden, als auch der Geschäftsstelle, welche die Umsetzung koordiniert und die Projekt- und Leistungsverantwortlichen fachlich unterstützt. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung den Finanzierungsanteil des Bundes für die Weiterführung von E-Government Schweiz ab 2016 gutgeheissen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass sich Bund und Kantone in der Rahmenvereinbarung und der paritätischen Finanzierung einigen.

Neue Stossrichtung für die E-Government-Zusammenarbeit ab 2016 zur Kenntnis genommen

Der Bundesrat hat von den überarbeiteten Grundlagendokumenten für die E-Government-Zusammenarbeit ab 2016 und der darin verankerten neuen Stossrichtung Kenntnis genommen. Strategie, Rahmenvereinbarung und Umsetzungskonzept werden bis Juni 2015 im Rahmen einer Konsultation bei Bund, Kantonen und Gemeinden beurteilt. Die Finalisierung der drei Dokumente erfolgt auf Basis der Stellungnahmen seitens der beteiligten Behörden bis im Herbst 2015. Dem Bundesrat werden die Grundlagendokumente im November 2015 zur Ratifizierung vorgelegt.


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