Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum automatischen Informationsaustausch in Steuersachen mit Australien

Bern, 29.04.2015 - Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zum automatischen Informationsaustausch in Steuersachen mit Australien eröffnet. Am 3. März 2015 hatten die Schweiz und Australien eine entsprechende gemeinsame Erklärung unterzeichnet. Der erste automatische Austausch von Bankkundendaten mit Partnerländern soll 2018 stattfinden, sofern die nötigen Gesetzesgrundlagen fristgerecht geschaffen werden.

Die am 3. März 2015 von der Schweiz und Australien unterzeichnete gemeinsame Erklärung sieht die gegenseitige Anwendung des globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch vor, sobald die gesetzlichen Grundlagen in beiden Ländern in Kraft sind. Im Weiteren hält die Erklärung fest, dass die Schweiz und Australien die im anderen Staat geltenden Vertraulichkeitsbestimmungen in Steuersachen als ausreichend erachten. Zudem hat Australien ein Regulierungsverfahren für seine Steuer­pflichtigen bereitgestellt. Schliesslich hat sich Australien zu Gesprächen über eine Verbesserung des Marktzutritts für Schweizer Finanzdienstleister bereit erklärt.

Die Vereinbarung mit Australien vom 3. März 2015 und der gestützt darauf nun in Vernehmlassung geschickte Bundesbeschluss sind die ersten dieser Art zur Einführung des automatischen Informationsaustausches mit einem Partnerstaat.

Interessierte Kreise können im Rahmen der Vernehmlassung bis am 19. August 2015 Stellung nehmen zum Bundesbeschluss, gestützt auf den die Schweiz den automatischen Informationsaustausch mit Australien aktivieren wird.

Rechtlich gesehen werden die beiden Staaten den automatischen Informationsaustausch gestützt auf die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA) vornehmen. Das Vernehmlassungsverfahren zum MCAA und zum Entwurf des Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen wurde am 21. April 2015 abgeschlossen.

Die Schweiz ist mit weiteren Staaten in Kontakt bezüglich Einführung des automatischen Informationsaustauschs. Am 19. März 2015 haben die Schweiz und die EU ein AIA-Abkommen paraphiert, das alle 28 EU-Mitgliedstaaten umfasst. Es soll demnächst unterzeichnet werden.


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