GGA in Aussicht für Walliser Rohschinken und Walliser Trockenspeck

Bern, 22.05.2015 - Walliser Rohschinken und Walliser Trockenspeck werden ausschliesslich aus Schweizer Schweinen hergestellt – eine entscheidende Voraussetzung für den guten Ruf und die hervorragende Qualität dieser Produkte, die zum typischen Walliser Teller gehören. Sie sollen nun geschützt werden, weshalb das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) heute die entsprechenden Gesuche um Eintragung als geschützte geografische Angabe (GGA) veröffentlicht.

Name und Ruf von Walliser Rohschinken und Walliser Trockenspeck sind untrennbar mit dem Kanton Wallis verbunden. Die schwierigen klimatischen Bedingungen in den Alpen zwangen die Bewohner früher, lang haltbare Reserven anzulegen, um die harten Monate zu überstehen. Dank der Sonne, dem trockenen Klima und dem Wind im Rhonetal kamen findige Schäfer einst dem Einsalzen und Trocknen auf die Spur. Diesen im Stadel oder auf dem Dachboden durchgeführten Konservierungstechniken verdanken der Walliser Rohschinken und der Walliser Trockenspeck ihr ganz besonderes Aroma.

Um Walliser Rohschinken und Walliser Trockenspeck als traditionelle Produkte vor Nachahmungen zu schützen, veröffentlicht das BLW heute die entsprechenden Gesuche um Eintragung als GGA im Schweizerischen Handelsamtsblatt. Kantone sowie Personen mit einem schutzwürdigen Interesse haben die Möglichkeit, während einer Frist von drei Monaten Einsprache gegen die Eintragung zu erheben.

Das Register der Schweiz umfasst 32 Eintragungen: 21 geschützte Ursprungsbezeichnungen (GUB) und 11 geschützte geografische Angaben (GGA). Die Unterlagen können unter www.blw.admin.ch eingesehen werden (Themen > Produktion und Absatz > Kennzeichnung und Absatzförderung > Ursprungsbezeichnungen).


Adresse für Rückfragen

Paolo Degiorgi, Bundesamt für Landwirtschaft BLW, Fachbereich Qualitäts- und Absatzförderung, Tel.: +41 79 640 93 57


Herausgeber

Bundesamt für Landwirtschaft
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