Schweizer Zoll stellt grosse Mengen Cannabissamen sicher

Bern, 29.05.2015 - Der Schweizer Zoll hat im internationalen Postverkehr vermehrt Einfuhren von Cannabissamen festgestellt. Dabei handelt es sich um Samen, aus welchen Pflanzen mit sehr hohem THC-Gehalt heranwachsen. Da diese unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, wurden sie für weitere Ermittlungen an die zuständigen kantonalen Behörden weitergeleitet.

In den ersten Monaten 2015 hat der Schweizer Zoll eine erhebliche Zunahme an Einfuhren von Cannabissamen im internationalen Postverkehr festgestellt. Von Januar bis April wurden in 2874 Sendungen rund 50 000 Stück solcher Samen sichergestellt. Bei einem durchschnittlichen Wachstum könnten damit rund 2 Tonnen getrocknetes Marihuana mit sehr hohem THC-Gehalt produziert werden. Dies entspricht einem Marktwert zwischen 14 und 24 Millionen Franken.

Die sichergestellten Cannabissamen wurden vorwiegend in Onlineshops im Internet bestellt und in die Schweiz geliefert. Damit lassen sich Pflanzen mit einem bis zu 25-mal höheren THC-Gehalt als der gesetzliche Grenzwert von einem Prozent erzeugen. Sie fallen deshalb unter das Betäubungsmittelgesetz. Dieser THC-Gehalt verleiht den daraus produzierten Betäubungsmitteln auch eine entsprechende Gefährlichkeit.

Ermittlungen durch kantonale Behörden

Sämtliche Sendungen wurden an die zuständigen kantonalen Behörden des jeweiligen Empfängerkantons weitergeleitet. Diese führten darauf die weiteren Ermittlungen. Gemäss ersten Rückmeldungen aus verschiedenen Kantonen konnten aufgrund dieser Sendungen bereits einige professionell betriebene Hanf-Indoorplantagen ausgehoben werden.

Die starke Zunahme der Sicherstellungen ist vor allem auf eine umfassende Risikoanalyse und entsprechende Kontrollschwerpunkte zurückzuführen. Der Trend wird weiter aufmerksam beobachtet.

Der Schweizer Zoll kontrolliert die internationale Brief- und Paketpost in den Postzentren. Mitarbeitende des zivilen Zolls und des Grenzwachtkorps führen die Kontrollen analog ihrer Arbeit im Strassen-, Bahn, oder Luftverkehr durch. Es werden Betäubungsmittelspürhunde und technische Hilfsmittel eingesetzt. Neben Betäubungsmitteln stellt der Schweizer Zoll in Postsendungen unter anderem auch Waffen, gefälschte Medikamente und Markenartikel, wie auch Produkte, welche von geschützten Tieren stammen, fest.


Gemäss Betäubungsmittelverzeichnisverordnung (BetmVV-EDI, S.R. 812.121.11) gelten unter anderem folgende Cannabisprodukte als Betäubungsmittel:

Cannabis Hanfpflanzen oder Teile davon, welche einen durchschnittlichen Gesamt-THC-Gehalt von mindestens 1,0 Prozent aufweisen und sämtliche Gegenstände und Präparate, welche einen Gesamt-THC-Gehalt von mindestens 1,0 Prozent aufweisen oder aus Hanf mit einem Gesamt-THC-Gehalt von mindestens 1,0 Prozent hergestellt werden.
Cannabisharz (Haschisch) unabhängig vom THC-Gehalt.
Cannabissamen für Cannabispflanzen mit einem Gesamt-THC-Gehalt von mindestens 1,0 Prozent.
Cannabisstecklinge für Cannabispflanzen mit einem Gesamt-THC-Gehalt von mindestens 1,0 Prozent.


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