Personenfreizügigkeit: Anpassung der Regeln zur Anerkennung von Berufsqualifikationen

Bern, 09.06.2015 - Die Schweiz und die EU haben sich über die automatische Anerkennung neuer Ausbildungsgänge geeinigt. Damit erhalten weitere Kategorien von Ärztinnen und Ärzten, Hebammen und Entbindungshelfer sowie Pflegefachkräften direkten Zugang zum Arbeitsmarkt in allen EU-Ländern.

Im Nachgang zum letzten gemischten Ausschuss Schweiz-UE zum Freizügigkeitsabkommen wurde im schriftlichen Verfahren eine Änderung von Anhang III des Abkommens beschlossen, welche die Anerkennung von Berufsqualifikationen regelt. Dank dieses Beschlusses können weitere schweizerische Berufsgruppen ihre Qualifikationen anerkennen lassen, um in allen EU-Ländern Zugang zum Arbeitsmarkt zu erhalten. Die Anerkennung soll automatisch erfolgen, d.h. der Inhalt der schweizerischen Ausbildung wird nicht einer vorgängigen Prüfung unterzogen.

Der Beschluss betrifft Fachärztinnen und -ärzte in medizinischer Onkologie und medizinischer Genetik, Inhaberinnen und Inhaber eines Bachelor-Titels Hebamme bzw. Entbindungshelfer sowie Pflegefachfrauen und -männer mit dem Diplom einer höheren Fachschule. Die EU hat die Liste der Titel, die von ihren Mitgliedsländern ausgestellt und von der Schweiz künftig automatisch anerkannt werden, ebenfalls angepasst. Alle diese Titel entsprechen bestimmten Ausbildungsstandards, die seit der Übernahme der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen im Jahr 2011 gültig sind. Diese Anpassung ist ein Mittel zur Bekämpfung des Arbeitskräftemangels in verschiedenen Bereichen.


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Frédéric Berthoud, Leiter des Ressorts Berufsqualifikationen EU/EFTA, Tel. 058 465 58 66


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