Autismus und Entwicklungsstörungen: Bericht des Bundesrates

Bern, 24.06.2015 - Der Bundesrat hat einen Bericht verabschiedet, der die Situation von Kindern und Jugendlichen mit Autismus oder einer anderen Entwicklungsstörung in der Schweiz untersucht. In Erfüllung des im Jahr 2012 von Ständerat Claude Hêche eingereichten Postulats (12.3672) liefert der Bericht eine Bestandesaufnahme in Bezug auf Erkennung, Betreuung und Elternunterstützung und formuliert Empfehlungen zur Verbesserung der Situation.

Die Grundlage für den Bericht bildete ein gemeinsames Forschungsprojekt der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich und der Fachhochschule Westschweiz Fribourg/Lausanne. Die Arbeiten haben es erlaubt, das Wissen über Autismus und andere frühkindliche Entwicklungsstörungen zu verbessern und deren Auftreten und Behandlung durch die verschiedenen Institutionen und Fachbereiche zu untersuchen. Obwohl in den letzten zehn Jahren grosse Fortschritte erzielt wurden, ist das Angebot für Diagnostik, Betreuung, Berufsberatung, Wohnen und Elternunterstützung in allen Regionen noch immer ungenügend.

Empfehlungen

Zu den Massnahmen, mit denen die Situation von Personen mit Autismus verbessert werden könnte, gehören nach Ansicht der Expertinnen und Experten eine bessere spezifische Fachausbildung der Personen, die mit Kindern und Jugendlichen mit Autismus arbeiten. Ebenfalls genannt werden eine bessere Koordination zwischen den institutionellen Angeboten und Coachingangebote für Lehrkräfte. Kooperationen mit anderen Kantonen zur Abdeckung dieses Bedarfs können sinnvoll sein. Weiter sollte bei einer Autismusdiagnose die Finanzierung der Angebote für alle Familien garantiert sein.

Die meisten Empfehlungen fallen jedoch nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundes. Eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern von Kantonen, Bund und anderen betroffenen Akteuren (Elternvereinigungen, Fachgesellschaften) wird beauftragt, die im Bericht formulierten Empfehlungen zu überprüfen, um eine gemeinsame Vision zu entwickeln, Handlungsfelder festzulegen und die Ergebnisse dem Bundesrat bis Ende 2016 vorzulegen.


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