Lancierung der nationalen Kampagne «Bunte Schweiz»

Bern, 25.06.2015 - 2015 ist für die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) ein besonderes Jahr. Zum 20-jährigen Jubiläum ihres Bestehens und der Annahme der Rassis-musstrafnorm durch das Schweizer Stimmvolk lanciert sie heute in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset die Kampagne «Bunte Schweiz». Ziel der Kampagne ist die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Thema der Rassendiskriminierung und der Hassreden im Internet.

Bundesrat Alain Berset, Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI), hob in seiner Rede die wichtige Sensibilisierungsarbeit der EKR seit ihrem 20-jährigen Bestehen hervor. «Es ist auch das Verdienst dieser Kommission, dass heute Rassismus als soziales Problem
wahrgenommen wird». Das Engagement gegen rassistische Diskriminierung sei eine permanente Aufgabe von allen.

Martine Brunschwig Graf, die Präsidentin der EKR, erklärte: «Rassismus hat nicht unbedingt zugenommen. Er hat aber über die sozialen Medien eine neue Plattform gefunden. Die Anonymität im Netz ist eines der wichtigsten Kriterien für die Verbreitung rassistischer Äusserungen».
Die Kampagne «Bunte Schweiz» richtet sich in erster Linie an die Jugendlichen, aber auch an alle Nutzerinnen und Nutzer der neuen Technologien, die zu einem Diskurs und zu Gepflogenheiten beitragen, die der Rassendiskriminierung im Internet und in den sozialen Medien keinen Raum bieten wollen. Die Kampagne wird in Zusammenarbeit mit Partnern aus dem öffentlichen und privaten Sektor, insbesondere dem
Bildungsbereich, der Wirtschaft, der Kultur sowie Non-Profit-Organisationen geführt.

Lancierung einer virtuellen Plattform

Am 25. Juni wird eine virtuelle Plattform lanciert, die während der rund sechs Monate dauernden Kampagne von Jugendlichen in der Schweiz, aber auch von Gruppen von Vereinen, Institutionen und Unternehmen sowie von Persönlichkeiten aus Politik, Sport und Kultur gepflegt wird. Die Kampagnenleiter bieten Beratung und Betreuung und stellen Dokumentationen und konkrete Arbeitsinstrumente zur Verfügung.

Am 25. Juni findet auf dem Waisenhausplatz in Bern von 16.00 bis 22.00 Uhr ein Event mit visuellen und musikalischen Performances statt. Die Kampagne endet am 20. November 2015 mit einer Schlussveranstaltung.

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum

Die Rassismusstrafnorm richtet sich gegen herabsetzende und diskriminierende Handlungen und Äusserungen im öffentlichen Raum, sie schützt aber auch die Menschenwürde im Netz, die nicht unter dem Deckmantel der Meinungsäusserungsfreiheit verletzt werden darf; der Aufruf zu Rassenhass und Rassendiskriminierung ist auch auf Facebook, Twitter, Blogs und anderen Plattformen verboten.

Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR

Vor 20 Jahren setzte der Bundesrat die ausserparlamentarische Kommission gegen Rassismus ein, womit er dem Willen der politischen Mehrheit im Parlament nachkam, dass sich der Staat in diesem Bereich aktiv engagieren solle. Die Schaffung der EKR war der konsequente Schritt nach dem Beitritt der Schweiz zum UNO-Übereinkommen von 1965 gegen Rassendiskriminierung und nach der Annahme der Einführung von Artikel 261bis ins Strafgesetzbuch durch das Schweizer Stimmvolk.  


Adresse für Rückfragen

Martine Brunschwig Graf, Präsidentin EKR, 079 507 38 00, martine@brunschwiggraf.ch
Giulia Brogini, Leiterin Sekretariat EKR, 079 322 19 70, giulia.brogini@gs-edi.admin.ch



Herausgeber

Generalsekretariat EDI
http://www.edi.admin.ch

Kommissionen des EDI


https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-57849.html