Offene Stellen der Bundesverwaltung werden vorab den RAV zugänglich gemacht

(Letzte Änderung 30.06.2015)

Bern, 30.06.2015 - Offene Stellen der Bundesverwaltung werden ab dem 1. Juli 2015 sieben Tage vor der öffentlichen Ausschreibung den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zugänglich gemacht. Mit dieser Massnahme setzen das Eidgenössische Personalamt (EPA) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) einen Beschluss des Bundesrates um. Der Bundesrat will mit dieser Massnahme das Potenzial inländischer Stellensuchender nutzen.

Alle von der Ausschreibepflicht betroffenen offenen Stellen der Bundesverwaltung werden ab dem 1. Juli 2015 mit einem Vorlauf von mindestens einer Woche vor der öffentlichen Ausschreibung den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zugänglich gemacht. Dies hat der Bundesrat am 11. Februar 2015 im Rahmen der Steuerung der Zu­wan­derung und in Ergänzung der Fachkräfteinitiative beschlossen.

Die Massnahme soll den in der Schweiz gemeldeten Arbeitssuchenden einen Informations­vorsprung gewähren. Dadurch sollen vermehrt inländische Arbeitskräfte eingestellt und die Wieder­eingliederung von arbeitslosen Personen in den Arbeitsmarkt verbessert werden. Die Bundesverwaltung schreibt im Jahr durchschnittlich 3‘000 Stellen zur Wiederbesetzung aus.

Vorgehen interessiert Privatwirtschaft

Mit dieser Massnahme leistet die Bundesverwaltung einen Beitrag zur raschen Integration von Stellensuchenden. Das neue Vorgehen hat Signalwirkung, denn bereits haben verschiedene Firmen, darunter die Schweizerische Post AG, die UBS AG und Nestlé ihr Interesse angemeldet. Sie wollen analog der Lösung der Bundesverwal­tung ihre offenen Stellen ebenfalls mit einem zeitlichen Vorlauf den RAV zur Verfügung stellen.


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