Lageanalyse im Bundesrat zur Frankenstärke

Bern, 01.07.2015 - Vor dem Hintergrund der anhaltenden starken Überbewertung des Frankens wurde der Bundesrat am 1. Juli durch die zuständigen Departemente erneut über die Wirtschaftslage sowie mögliche Handlungsoptionen informiert. Die neuste Einschätzung bestätigt die bisherige Analyse, wonach der Volkswirtschaft insgesamt zumindest vorläufig keine schwere Krise droht. Allerdings dürfte das Wirtschaftswachstum in den nächsten Quartalen sehr schwach sein. In Wirtschaftszweigen, die der Frankenstärke besonders ausgesetzt sind, droht ein erheblicher Verlust an Arbeitsplätzen. Die weitere Entwicklung hängt stark von der Entwicklung der Wechselkurse ab. Der Bundesrat unterstützt die Bestrebungen der Nationalbank, zu einer Normalisierung der Verhältnisse beizutragen. Für die Politik prioritär ist weiterhin die Verbesserung der Rahmenbedingungen. Der Bundesrat wurde zudem auch über die Sondermassnahmen orientiert, welche die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) sowie der ETH-Bereich ergriffen hatten, um die Unternehmen noch stärker zu unterstützen.

Der Bundesrat nahm heute eine aktualisierte Lageanalyse zur Frankenstärke der beiden zuständigen Departemente - Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF sowie Eidgenössisches Finanzdepartement - zur Kenntnis. Die Schweizer Wirtschaft durchläuft 2015 eine konjunkturelle Durststrecke mit markant gedämpftem Wirtschaftswachstum und insgesamt leicht steigender Arbeitslosigkeit. Dank der stabilen inländischen Nachfrage sowie der erwarteten Wirtschaftserholung im Euroraum, welche die gebeutelten schweizerischen Exporte stützen dürfte, erscheint ein Abgleiten in eine schwere Krise nach wie vor als wenig wahrscheinlich. Allerdings ist sich der Bundesrat der erheblichen Konjunkturrisiken bewusst, etwa durch die unsichere Zukunft Griechenlands.

Insbesondere die Bereiche, die der Frankenstärke besonders ausgesetzt sind, wie die Maschinenindustrie, der Tourismus und der Detailhandel stehen bereits jetzt unter enormen Druck, angesichts eingebrochener Margen ihre Kosten zu senken. In diesen Wirtschaftsbereichen besteht ein erhöhtes Risiko für den Verlust einer grösseren Zahl von Arbeitsplätzen.

Die Nationalbank (SNB) trägt mit ihrer Geld- und Währungspolitik dazu bei, die Preise und die Konjunktur zu stabilisieren. Preisstabilität und Konjunkturentwicklung hängen derzeit stark von der Entwicklung der Wechselkurse ab. Zur Beeinflussung des Wechselkurses stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung, wobei zurzeit die Zinspolitik im Vordergrund steht. Die negativen Zinsen ermöglichen es, einer Aufwertung des Frankens entgegenzuwirken, sie helfen damit, Wechselkurs, Preis- und Wirtschaftsentwicklung zu stabilisieren. Bei Bedarf stehen insbesondere auch Interventionen auf dem Devisenmarkt zur Verfügung.

Gezielte Abfederungsmassnahmen
Zur kurzfristigen Abfederung der Frankenstärke steht insbesondere mit der Kurzarbeitsentschädigung ein bewährtes Instrument zur Sicherung der Arbeitsplätze zur Verfügung. Bislang hält sich die Inanspruchnahme durch die Unternehmen noch in Grenzen, was nicht zuletzt mit der zurzeit noch relativ günstigen Auftragslage zusammenhängen dürfte, die zu einem Teil noch aus der Phase vor der Aufhebung des Euro-Mindestkurses stammt. Wichtig ist aber, dass das Instrument für den Fall einer Verschlechterung der Situation bereit steht.

Der Bundesrat wurde vom Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung, Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann, zudem über die Sondermassnahmen von KTI und ETH-Bereich informiert. Die KTI verstärkt ihre Innovationsförderung, in dem stark exportorientierten KMU ab August 2015 bei Forschungs- und Entwicklungs-Gesuchen der Barbeitrag erlassen wird. Damit sollen gezielt jene Betriebe entlastet werden, die besonders unter dem starken Franken leiden. Der ETH-Bereich beschleunigt seine Projekte, um den Wissens- und Technologietransfer zu verstärken, Weiterbildungsangebote auszubauen und Kooperationen zu intensivieren.

Langfristige Sicherung und Verbesserung der Rahmenbedingungen
Um die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft zu erhalten, strebt der Bundesrat eine weitere Verbesserung der Standortbedingungen an. Einige wichtige Vorhaben machen gute Fortschritte. So hat der Bundesrat am 5. Juni die Botschaft zum Bundesgesetz über die Unternehmenssteuerreform III (USR III) verabschiedet. Die vorgeschlagenen Massnahmen stehen im Einklang mit den aktuellen internationalen Standards und erhöhen die Rechts- und Planungssicherheit für die Unternehmen.

Im Bereich der administrativen Entlastung wird der Bundesrat noch vor der Herbstsession 2015 einen Bericht mit neuen Massnahmen zur administrativen Entlastung verabschieden. Darüber hinaus wird das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF dem Bundesrat im August einen Vorschlag zur inhaltlichen Stossrichtung der Neuen Wachstumspolitik vorlegen, auf deren Grundlage bis Ende 2015 ein konkretes Massnahmenpaket aufgegleist werden soll. Prioritär bleibt schliesslich die Bewahrung des dank der Personenfreizügigkeit flexiblen Arbeitsmarkts und des Zugangs zum Binnenmarkt der EU.


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