Tierversuchsstatistik 2014: Leicht höhere Zahl der eingesetzten Tiere

Bern, 08.07.2015 - 2014 wurden 606‘505 Tiere für Tierversuche eingesetzt. Das entspricht gegenüber dem Vorjahr einer Erhöhung von 2,8 %. Über drei Viertel der verwendeten Tiere waren einem Versuchs-Schweregrad von 0 oder 1 ausgesetzt, was für die Tiere keine oder nur eine leichte Belastung bedeutet.

Im vergangenen Jahr hat die Zahl der in Tierversuchen verwendeten Tiere gegenüber 2013 um 16‘260 Tiere zugenommen. Diese Zunahme von knapp 3 Prozent ist vor allem auf Studien unter Verwendung einer grossen Zahl von Fischen oder Geflügel (jeweils mehrere tausend Tiere) zurückzuführen, wie beispielsweise einer Verhaltensstudie an Legehennen, um den Einfluss der Haltungsform und Fütterung zu untersuchen. Auch 2014 waren jedoch die meisten der eingesetzten Tiere Nagetiere (78,8%). Bei den weiteren verwendeten Tierarten handelte es sich um Vögel, Heimtiere, Nutztiere, Kaninchen, Amphibien, Primaten und weitere Säugetiere. Die Zahl der neu erteilten Bewilligungen für Tierversuche hat um rund 13% abgenommen.

Die Belastungen für die Versuchstiere sind in 4 Schweregrade - von 0 bis 3 - eingeteilt. Bei Tierversuchen mit Schweregrad 0, beispielsweise bei Fütterungs- oder Haltungsversuchen, werden die Tiere nicht belastet. Umgekehrt sind Tierversuche mit Schweregrad 3 sehr belastend. 2014 waren 77,4% der Tiere einem Schweregrad von 0 oder 1 ausgesetzt und 20.6% einem Schweregrad 2. Einem Schweregrad 3 waren 2% der Tiere unterworfen.

Fast die Hälfte der Labortiere wurde 2014 für die Grundlagenforschung an Hochschulen und Spitälern eingesetzt. Damit hat diese Verwendung von Tieren gegenüber 2013 ganz leicht zugenommen (+ 1,8%). Die Schweizer Industrie ihrerseits hat weniger Tiere eingesetzt (- 3%). Die Zahl der eingesetzten genetisch veränderten Mäuse hat insgesamt um 5,7% zugenommen. Für Versuche im Bereich von Kosmetika oder Tabakwaren wurden keine Tiere verwendet.

Die Zahl der zu Versuchszwecken verwendeten Tiere im Bereich der medizinischen Diagnostik hat sich im Vergleich zu 2013 verdreifacht (6‘728 gegenüber 1'784). Grund dafür war ein Versuch mit rund 3'500 Fischen, bei dem der Einfluss des Klimas und der Wasserqualität auf die Gesundheit und die Entwicklung der Forelle untersucht wurde. Damit wurden 2014 zweimal mehr Fische eingesetzt als 2013 (39'876 gegenüber 18'435). Bei den meisten Versuchen mit Fischen handelte es sich um biologische und medizinische Studien im Bereich der Grundlagenforschung.

 

Gesetzgebung und Bewilligung von Tierversuchen

Das Schweizer Tierschutzgesetz (TSchG) regelt unter anderem auch die Tierversuche (Art. 17 bis 20 TSchG). Für sämtliche Eingriffe und Handlungen an Tieren zu Versuchszwecken muss zu diesem Zweck bei den kantonalen Behörden ein Gesuch eingereicht werden. Darin müssen die Forschenden begründen und belegen, dass die Vorteile, die die Gesellschaft aus den Tierversuchen zieht, das Leiden der Versuchstiere überwiegen (Güterabwägung). Weiter muss aufgezeigt werden, dass zum beantragten Tierversuch keine Alternativmethoden bekannt sind und die Tiere so wenig wie möglich belastet werden. Die Gesuche werden von einer kantonalen Tierversuchskommission beurteilt, die aus Spezialisten und Tierschützern besteht. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat die Oberaufsicht und gleichzeitig auch ein Beschwerderecht gegen die kantonalen Bewilligungen (Art. 25 und 40 TSchG).

 


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