Der Preisüberwacher einigt sich mit VöV/SBB auf Zusatzmassnahmen zur laufenden einvernehmlichen Regelung

Bern, 16.07.2015 - Der Preisüberwacher verständigt sich mit dem Verband öffentlicher Verkehr (VöV) auf eine Zusatzvereinbarung zur laufenden einvernehmlichen Regelung. Kernstück ist die Erweiterung der anrechenbaren Massnahmen, um die 2014 vereinbarte Gesamtermässigungsvorgabe von knapp 30 Millionen Franken zu erreichen. Neu werden zusätzlich zu den bestehenden „Rabattbilletten“ Gutscheine im Wert von 10 Franken an alle Halbtaxkundinnen und -kunden abgegeben. Vereinbart worden ist, dass es mindestens in den Jahren 2015 und 2016 jeweils eine solche Gutscheinaktion geben wird. Zudem wird das Angebot an Rabattbilletten neu auf alle Fernverkehrsstrecken ausgeweitet.

Gemäss der laufenden, zwischen dem Preisüberwacher und dem VöV abgeschlossenen einvernehmlichen Regelung vom 4. August 2014 verzichteten die Transportunternehmungen auf den Fahrplanwechsel im Dezember 2014 hin auf eine Preiserhöhung bei der 9-Uhr-Karte und bei den Halbtax-Abonnementen. Die übrigen Preiserhöhungen von 2.9 Prozent konnten zwar in Kraft gesetzt werden. Auf den 50 wichtigsten Fernverkehrstrecken müssen die SBB jedoch im Gegenzug ein Kontingent von täglich mindestens 5‘000 „Rabattbilletten" anbieten mit einer Vergünstigung zwischen 30 und 50 Prozent. Die SBB haben mit diesem Angebot 2015, 2016 und 2017 jeweils eine Gesamtermässigungsvorgabe von 29,2 Mio. Franken zu erreichen. Verpassen Sie diese Vorgabe, so muss die öV-Branche die Differenz über vergünstigte 9-Uhr-Karten zum Halbtaxabonnement für 29 Franken (Rabatt von 50 Prozent) ausgleichen.

„Rabattbillette" sind auf den Fahrplanwechsel 2014 hin ins bestehende Sparbillett-Sortiment aufgenommen worden und können unter diesem Oberbegriff im Internet oder via App gekauft werden. Es hat sich nun gezeigt hat, dass die „Rabattbillette" allein zumindest vorerst nicht genügen dürften, um das Kompensationsziel zu erreichen. Deshalb wurden nun zwischen VöV und Preisüberwacher im Rahmen einer Zusatzvereinbarung zur laufenden einvernehmlichen Regelung weitere Massnahmen vereinbart. Die Zusatzvereinbarung verpflichtet die SBB jährlich einen Gutschein an jede Halbtax-Kundin und jeden Halbtax-Kunden abzugeben. Diese Gutscheine gehen finanziell zu Lasten von SBB Fernverkehr. Sie können jedoch für das gesamte Sortiment des öffentlichen Verkehrs eingesetzt werden. An die Gesamtermässigungsvorgabe angerechnet werden jedoch lediglich die eingelösten Gutscheine. Zudem wurde vereinbart, „Rabattbillette" auf sämtlichen Fernverkehrsstrecken anzubieten. Dies hat insbesondere den Vorteil, dass neu auch die Flughafenstrecken abgedeckt sind.

Abgesehen von den in der Zusatzvereinbarung festgelegten Massnahmen haben die SBB ferner dem Preisüberwacher zugesagt, das Angebot der „Rabattbillette" attraktiver zu gestalten. So wurde die Vorverkaufsfrist bereits gesenkt und das Angebot erhöht und angepasst.

Sollte sich zeigen, dass diese Massnahmen dennoch nicht genügen, um den vereinbarten Kompensationsbetrag von 29.2 Millionen Franken zu erreichen, so greift der in der einvernehmlichen Regelung festgehaltene Ausgleichsmechanismus in Form von ermässigten 9-Uhr-Karten zum Halbtaxabonnement.

Die einvernehmliche Regelung und deren Zusatzvereinbarung sind im Wortlaut auf der Website der Preisüberwachung http://www.preisueberwacher.admin.ch abrufbar.


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Stefan Meierhans, Preisüberwacher, Tel. 058 462 21 02


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