Flughafenzoll stellt Rekordmenge von 262 kg Elfenbein sicher

Zürich, 04.08.2015 - Zürich-Flughafen: Am 6. Juli 2015 haben Mitarbeitende der Zollstelle Zürich-Flughafen bei einer Kontrolle im Reiseverkehr rund 262 kg Elfenbein sichergestellt. Das Elfenbein, welches dem Washingtoner Artenschutzabkommen CITES untersteht und zur Einfuhr in die Schweiz verboten ist, war in acht Koffern verteilt. Die Koffer waren von drei chinesischen Staatsangehörigen in Dar es Salaam (Tansania) via Zürich mit Ziel Peking (Volksrepublik China) aufgegeben worden.

Schwarzmarktwert von rund 400 000 Franken

Das Elfenbein war während der Sicherheitskontrolle im Flughafen Zürich entdeckt worden. Die Elefantenstosszähne waren zersägt, so dass sie in den Koffern transportiert werden konnten. Zusätzlich wurden in den Koffern auch noch 1 kg Fangzähne und Krallen von Löwen gefunden. Das Elfenbein dürfte auf dem Schwarzmarkt einen Wert von rund 400 000 Franken haben.

Die Koffer wurden durch den Schweizer Zoll beschlagnahmt. Weitere Ermittlungen werden durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) durchgeführt. Aufgrund der Widerhandlungen gegen Zoll- und Artenschutzbestimmungen müssen die drei Männer mit hohen Bussen rechnen.

Die Schweiz hat das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES oder auch Washingtoner Artenschutzabkommen) unterzeichnet. Das Abkommen strebt den Schutz frei lebender Tiere und Pflanzen als unersetzlichen Bestandteil des natürlichen Systems der Erde an und soll durch internationale Zusammenarbeit sicherstellen, dass gefährdete oder von der Ausrottung bedrohte Tier- und Pflanzenarten durch den internationalen Handel nicht übermässig ausgebeutet werden.

In Zusammenarbeit mit dem BLV leistet der Schweizer Zoll einen wichtigen Beitrag zum Schutz von bedrohten Tier- und Pflanzenarten.


Adresse für Rückfragen

Für Medienschaffende: Mediendienst Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
Tel. +41 58 462 67 43, medien@bazg.admin.ch



Herausgeber

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit
https://www.bazg.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-58228.html