Lebensräume von nationaler Bedeutung: Revision der Inventare und Verordnungen

Bern, 06.08.2015 - Der Bund ist verpflichtet, Lebensräume bedrohter Tiere und Pflanzen zu schützen. Dafür bezeichnet er Biotope und Moorlandschaften von nationaler Bedeutung und legt die allgemeinen Schutzziele fest. Die entsprechenden Inventare und Verordnungen müssen periodisch angepasst werden. Das BAFU hat die Verordnungen und Inventare revidiert und am 6. August 2015 in die Anhörung geschickt.

Die sechs Bundesinventare der geschützten Lebensräume Trockenwiesen, Hoch- und Flachmoore, Auen, Amphibienlaichgebiete sowie der Moorlandschaften sind wichtige Instrumente des Bundes zur Erhaltung von Lebensräumen bedrohter Tiere und Pflanzen. Zu jedem dieser Lebensräume besteht eine Verordnung, in der die allgemeinen Schutzziele festlegt sind und in deren Anhang eine Liste der inventarisierten Objekte integriert ist. Die Natur- und Heimatschutzverordnung (NHG) verpflichtet den Bund, diese Inventare regelmässig zu überprüfen und nachzuführen sowie die entsprechenden Verordnungen anzupassen.

Als einzige der sechs Verordnungen erfährt die Auenverordnung eine wesentliche inhaltliche Änderung. So wird darin nun die Dynamik der Gletschervorfelder berücksichtigt, die sich wegen den abschmelzenden und sich zurückziehenden Gletschern in ihrer Form relativ schnell wandeln.

Neu können nun sämtliche Objekte, die in den Verordnungen rechtlich verankert sind, auf der Internetseite des BAFU eingesehen werden. Es macht die Inventare leichter zugänglich und ersetzt die bisherigen in Papierform, die bis anhin nur bei den kantonalen Fachstellen und beim BAFU einsehbar waren.

Die Inventare wurden revidiert, um den Kantonen aktuelle und präzisere Grundlagen für den Gesetzesvollzug zur Verfügung zu stellen. In der vorliegenden Revision werden bestehende Objektperimeter angepasst und neue Objekte aufgenommen. Die Vorschläge neuer Objekte stammen hauptsächlich von den Kantonen, die bereits kantonal geschützte Biotope von regionaler Bedeutung zur Prüfung für die Aufnahme in die Bundesinventare angemeldet haben. Diese Flächen sind Bestandteil der ökologischen Infrastruktur, die zur Stabilisierung und Förderung der Biodiversität in der Schweiz benötigt wird.

Das BAFU hat die Anhörung zu den Verordnungen 6. August 2015 eröffnet. Sie dauert bis zum 6. November 2015.


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