Bundesinventar ISOS im Kanton Waadt aktualisiert

Bern, 11.09.2015 - Der Bundesrat hat eine Änderung der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS) verabschiedet. Die Änderung tritt am 1. Oktober 2015 in Kraft und bildet den Abschluss der Aktualisierung des Bundesinventars ISOS im Kanton Waadt.

Der Bundesrat hat eine neue Änderung der VISOS verabschiedet. Mit dieser Revision wird die letzte Etappe der Aktualisierungsarbeiten im ISOS-Inventar des Kantons Waadt abgeschlossen. Betroffen sind die Bezirke Aigle, Lausanne, Ouest Lausannois und Riviera-Pays-d'Enhaut. Die Änderungen im Bezirk Jura-Nord-Vaudois und jene in den Bezirken Broye-Vully, Gros-de-Vaud, Nyon, Morges und Lavaux-Oron wurden
bereits 2012 respektive 2014 verabschiedet.

Vier neue Ortsbilder wurden in die Liste mit den Objekten von nationaler Bedeutung aufgenommen: Bex, Château-d'Oex, Corsier-sur-Vevey und Saint-Triphon. Ebenfalls vier Ortsbilder wurden hingegen gestrichen: Flendruz, Leysin, La Ville und Territet/Veytaux. Die Stadt Lausanne, die 2006 ins Bundesinventar eingetragen wurde, ist bisher noch nicht mithilfe der ISOS-Methode erfasst worden. Ihre Aufnahme ist demnach eine
Premiere und wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt umgesetzt. Wie bei jeder Revision des Bundesinventars wurde auch die kantonale Fachbehörde von der Neubeurteilung bis hin zur Aktualisierung aller Ortsbilder in den Prozess einbezogen. Die entsprechende Dokumentation wird der Öffentlichkeit in Kürze in Form von Büchern und PDF-Dokumenten zur Verfügung gestellt.

Der Bund muss bei der Erfüllung seiner Aufgaben dafür sorgen, dass das Landschafts- und Ortsbild, die historischen Stätten sowie die Natur- und Kulturdenkmäler des Landes geschont werden und dass sie, wo das allgemeine Interesse an ihnen überwiegt, ungeschmälert erhalten bleiben. Zur Erfüllung dieser verfassungsmässigen Verpflichtungen erstellt der Bund auf der Grundlage des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz Inventare der Objekte von nationaler Bedeutung, auf die er sich bei seinen Entscheiden stützt. Das ISOS wurde in diesem Rahmen erarbeitet und wird regelmässig überprüft und bereinigt. Über Aufnahme, Abänderung oder Streichung von Objekten entscheidet der Bundesrat nach Anhörung der Kantone. 1981 wurde eine erste Serie von 122 Objekten im ISOS erfasst. Seither sind 20 Serien dazugekommen.


Adresse für Rückfragen

Oliver Martin, Sektion Heimatschutz und Denkmalpflege, Bundesamt für Kultur,
Tel.: 058 462 44 48
oliver.martin@bak.admin.ch


Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Generalsekretariat EDI
http://www.edi.admin.ch

Bundesamt für Kultur
http://www.bak.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-58687.html