Walliser Rohschinken und Walliser Trockenspeck sind nun geschützt

Bern, 02.10.2015 - Die Einsprachefrist für die Eintragung von Walliser Trockenspeck und Walliser Rohschinken als geschützte geografische Angaben GGA ist abgelaufen. Beim Bundesamt für Landwirtschaft BLW ging keine Einsprache ein. Diese GGA können somit ins Register aufgenommen werden.

Ende Mai 2015 wurden die Gesuche der Association des producteurs des Viandes séchées du Valais IGP um Eintragung von Walliser Trockenspeck und Walliser Rohschinken als GGA öffentlich aufgelegt. Nach Ablauf der dreimonatigen Frist ist beim BLW keine Einsprache eingegangen, so dass Walliser Trockenspeck und Walliser Rohschinken als GGA in das eidgenössische Register für Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben aufgenommen werden können. 

Name und Ruf von Walliser Rohschinken und Walliser Trockenspeck sind untrennbar mit dem Kanton Wallis verbunden. Die schwierigen klimatischen Bedingungen in den Alpen zwangen die Bewohner früher, lang haltbare Reserven anzulegen, um die harten Monate zu überstehen. Dank der Sonne, dem trockenen Klima und dem Wind im Rhonetal kamen findige Schäfer einst dem Einsalzen und Trocknen auf die Spur. Diesen im Stadel oder auf dem Dachboden durchgeführten Konservierungstechniken verdanken der Walliser Rohschinken und der Walliser Trockenspeck ihr ganz besonderes Aroma. 

Das Register der Schweiz umfasst derzeit 34 Eintragungen: 21 geschützte Ursprungsbezeichnungen (GUB) und 13 geschützte geografische Angaben (GGA). Die Unterlagen sind verfügbar unter www.blw.admin.ch > Themen > Produktion und Absatz > Kennzeichnung, Qualitäts- und Absatzförderung > Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben.


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Paolo Degiorgi, Bundesamt für Landwirtschaft BLW, Fachbereich Qualitäts- und Absatzförderung, Tel. +41 31 322 26 29


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Bundesamt für Landwirtschaft
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