Die Schweiz beteiligt sich am Fonds für die innere Sicherheit im Rahmen von Schengen

Bern, 04.11.2015 - Nach dem Willen des Bundesrats soll die Schweiz am europäischen Fonds für die innere Sicherheit partizipieren. Der Fonds trägt dazu bei, die Effizienz der Kontrollen und damit den Schutz der Schengen-Aussengrenzen zu verbessern. Die Gelder daraus kommen jenen Staaten zugute, die aufgrund ihrer geographischen Lage hohe Kosten für den Schutz der Aussengrenzen und die Erstaufnahme von Flüchtlingen tragen. Der Bundesrat eröffnet heute das Vernehmlassungsverfahren zur entsprechenden Verordnung.

Staaten, die aufgrund ihrer ausgedehnten Land- und Seegrenzen oder wegen bedeutender internationaler Flughäfen auf Dauer hohe Kosten für den Schutz der Schengen-Aussengrenzen tragen, werden künftig über den Fonds für die innere Sicherheit unterstützt. Der Fonds soll einerseits dazu beitragen, die Effizienz der Kontrollen und damit den Schutz der Aussengrenzen zu verbessern und die illegalen Einreisen zu verringern. Andererseits soll er Mittel schaffen, um die Einreise von autorisierten Personen zu erleichtern und zu beschleunigen. Der Fonds gilt als Nachfolgeinstrument des Aussengrenzenfonds, an dem sich die Schweiz seit 2009 beteiligt und der Ende 2013 ausgelaufen ist.

Für den Zeitraum 2014-2020 wird der Fonds mit einem Gesamtbetrag in der Höhe von 2,760 Milliarden Euro geäufnet (Beiträge der EU-Mitgliedstaaten). Hinzukommen die Beiträge der assoziierten Staaten. Für die Schweiz beträgt dieser Beitrag jährlich durchschnittlich 20 Millionen Franken.

Genehmigung durch die Bundesversammlung

Die Schweiz wird aus dem Fonds über die gesamte Laufzeit hinweg insgesamt Zuweisungen von rund 19 Millionen Euro für nationale Massnahmen erhalten. Geplant sind beispielsweise Investitionen in die Infrastruktur beim Grenzübergang. Zudem sollen IT-Projekte im Bereich des Schengener Informationssystems SIS II berücksichtigt werden. Beim SIS II handelt es sich um eines der bedeutendsten Instrumente für die polizeiliche Zusammenarbeit in Europa, das System stellt eine wichtige Ausgleichsmassnahme für den Wegfall der Personenkontrollen an den Binnengrenzen dar. Die Teilnahme am Fonds wird bei den Kantonen zu keinem Mehraufwand führen.

Zur Regelung ihrer Beteiligungsrechte und -pflichten wird die Schweiz, so wie die anderen assoziierten Staaten (Norwegen, Island und Liechtenstein), mit der EU eine Zusatzvereinbarung abschliessen. Die Schweiz wird sich voraussichtlich ab 2019 am Fonds beteiligen. Die entsprechende Verordnung (EU Nr. 515/2014) stellt eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands dar, deren Übernahme der Zustimmung des Parlaments bedarf. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 15. Februar 2016.


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