Bundesrat will Moratorium für Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente verlängern

Bern, 18.11.2015 - Der Bundesrat will das Ende Juni 2016 auslaufende Moratorium für die Ausfuhr abgebrannter Brennelemente zur Wiederaufarbeitung um zehn Jahre verlängern. Er hat heute eine entsprechende Botschaft verabschiedet. Ohne diese Verlängerung wäre die Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente ab dem 1. Juli 2016 wieder zulässig; zumindest bis das im Rahmen des ersten Massnahmenpakets der Energiestrategie 2050 vorgesehene Verbot der Wiederaufarbeitung, dem National- und Ständerat bereits zugestimmt haben, in Kraft tritt.

Die abgebrannten Brennelemente aus den Schweizer Kernkraftwerken wurden früher in La Hague (Frankreich) und Sellafield (Grossbritannien) wieder aufgearbeitet (Trennung der während des Betriebs entstandenen Stoffe in wieder verwertbare Anteile sowie in hoch-, mittel- und schwachradioaktiven Abfall). 2001 beantragte der Bundesrat in der Botschaft zum Kernenergiegesetz (KEG) ein Verbot der Wiederaufarbeitung. Das Parlament lehnte ein komplettes Verbot ab, beschloss jedoch ein zehnjähriges Moratorium für die Ausfuhr abgebrannter Brennelemente zur Wiederaufarbeitung. Es wollte damit die Möglichkeit der Wiederaufarbeitung offen halten, falls in diesen 10 Jahren weniger umweltgefährdende und sicherere Verfahren verfügbar würden. Das Moratorium trat am 1. Juli 2006 in Kraft und endet am 30. Juni 2016.

Weil nach wie vor keine verbesserten Wiederaufarbeitungsverfahren verfügbar sind, schlug der Bundesrat 2013 in der Botschaft zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 erneut ein Verbot der Wiederaufarbeitung vor. National- und Ständerat haben dem Verbot in der laufenden parlamentarischen Beratung zugestimmt.

Die Beratungen zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 werden voraussichtlich bis Mitte 2016 abgeschlossen sein. Die entsprechende Änderung des KEG könnte somit unter Berücksichtigung der Referendumsfrist erst nach Ablauf des zehnjährigen Moratoriums (30. Juni 2016) in Kraft treten. Damit wäre die Wiederaufarbeitung ab dem 1. Juli 2016 zumindest bis zum Inkrafttreten der neuen Regelung wieder zulässig.

Um diese Regelungslücke zu verhindern, beantragt der Bundesrat der Bundesversammlung, das Moratorium für die Ausfuhr abgebrannter Brennelemente durch einfachen Bundesbeschluss um zehn Jahre zu verlängern.


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