Nationaler Aktionsplan für den Doubs

Bern, 24.11.2015 - Am 24. November 2015 hat das Bundesamt für Umwelt gemeinsam mit dem Bundesamt für Energie und den Kantonen Neuenburg und Jura den nationalen Aktionsplan für den Doubs veröffentlicht. Dieser soll eine nachhaltige Verbesserung des ökologischen Zustands des Flusses erlauben und das Überleben des Aprons gewährleisten, ein Fisch, der fast ausschliesslich im Doubs vorkommt.

Wie zahlreiche weitere Fliessgewässer ist auch der Doubs einer Vielzahl von Einflüssen ausgesetzt: Bau von Staumauern und -wehren für die Stromproduktion, Freizeitnutzung oder Eintrag von Stoffen aus Siedlungen, Gewerbe und Landwirtschaft. Alle diese Faktoren beeinträchtigen die Ökosysteme. Mehrere akute Episoden von Fischsterben wurden beobachtet. Das Überleben des Aprons im Doubs ist nicht mehr gesichert. Für den Schutz dieser Fischart tragen die Schweiz und Frankreich eine besondere Verantwortung.

Der am 24. November 2015 veröffentlichte Aktionsplan bezweckt die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der Ökosysteme, die entlang der schweizerisch-französischen Grenze und auf jurassischem Boden mit dem Doubs verbunden sind, sowie den nachhaltigen Schutz sämtlicher Arten, die für den Doubs und seine Zuflüsse typisch sind. In Bezug auf den Apron kommt die Schweiz mit dem Aktionsplan den Empfehlungen des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention) nach.

Sechs Stossrichtungen

Im ersten Teil des Aktionsplans werden der allgemeine Kontext, der gegenwärtige Zustand, der Druck auf die Ökosysteme und die sechs prioritären Stossrichtungen erläutert:

  • hydrologisches Regime
  • physikalisch-chemische Wasserqualität
  • Ökomorphologie und Vernetzung der aquatischen Lebensräume
  • natürliche Lebensräume, Vernetzung und Arten
  • Forschung und Monitoring
  • Kommunikation und Sensibilisierung

Im zweiten Teil werden der Inhalt der einzelnen Massnahmen sowie der Rahmen und die Fristen für deren Umsetzung beschrieben. Die Realisierung gewisser dringlicher Massnahmen - etwa die Verminderung der Schwall- und Sunkwirkungen oder die Verbesserung der Abwasserreinigung und der Fischgängigkeit - hat bereits begonnen.

Weitere Massnahmen müssen in naher Zukunft aufgegleist werden, namentlich die Definition der Grundlagen der ökologischen Infrastruktur rund um den Doubs, die Ausarbeitung eines Bewirtschaftungsplans für den Clos du Doubs, einem Schwerpunktgebiet des europäischen Netzes von Naturschutzgebieten (Smaragd-Netz), sowie die Sensibilisierungs- und Informationstätigkeit. Gewisse Massnahmen, darunter die verschiedenen Monitorings, sind langfristig ausgelegt.

Umsetzung und Finanzierung im Rahmen bestehender Prozesse

Die Durchführung und Finanzierung der Massnahmen erfolgt im Rahmen der verschiedenen Prozesse der Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen, Gemeinden und Privaten, die im Aktionsplan beschrieben sind.

Begleitet wird die Umsetzung von einer Gruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Kantone, von Nichtregierungsorganisationen, die bei der Ausarbeitung des Aktionsplans angehört wurden (Pro Natura, WWF, Schweizerischer Fischerei-Verband, Trägerverein des Parc Naturel du Doubs) sowie der Bundesämter für Energie (BFE) und Umwelt (BAFU). Die Gruppe kann Vorschläge zuhanden der zuständigen Behörden in der Schweiz formulieren und steht unter dem Vorsitz des BAFU. Der Aktionsplan sieht eine jährliche Berichterstattung und Aktualisierung vor und wird 2020 vom BAFU gesamthaft evaluiert.


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