Umsetzung der neuen Massnahmen gegen Eisenbahnlärm geregelt

Bern, 04.12.2015 - Ab 2020 dürfen in der Schweiz keine lärmigen Güterwagen mehr verkehren. Der Bundesrat hat heute mit der Revision der Verordnung über die Lärmsanierung der Eisenbahnen die Details dazu geregelt. Unter anderem hat er den verbindlichen Emissionsgrenzwert festgelegt. Zudem hat er die Ausführungsbestimmungen zu den Massnahmen an der Fahrbahn sowie zu Investitionsförderung und Ressortforschung geregelt. Die revidierte Verordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.

Seit März 2014 ist das revidierte Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen in Kraft. Das Parlament beschloss damit Massnahmen, um die Bevölkerung noch besser vor Eisenbahnlärm zu schützen. Die wichtigste Massnahme ist die Einführung eines verbindlichen Emissionsgrenzwerts für Güterwagen. Damit wird ab 2020 in der Schweiz der Betrieb lärmiger Fahrzeuge mit Grauguss-Bremssohlen verboten, wobei der Bundesrat das Inkrafttreten aus wichtigen Gründen um höchstens zwei Jahre verschieben kann. Gemäss Verordnung sind bei Verstössen Bussen von bis zu 20‘000 Franken möglich. Dienst-fahrzeuge und historische Fahrzeuge müssen den Emissionsgrenzwert nicht einhalten. Zur Erfassung des Eisenbahnlärms führt das Bundesamt für Verkehr (BAV) einen periodisch aktualisierten Emissionskataster.

Mit der Verordnungsrevision werden zudem die zentralen Kriterien zur Gewährung von Finanzhilfen für den Erwerb und Betrieb von besonders leisen Güterwagen sowie die Ressortforschung im Bereich Eisenbahnlärm und Massnahmen an der Fahrbahn geregelt. Damit können weitere emissionsbegrenzende Technologien für Fahrzeuge und die Infrastruktur entwickelt werden.


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