Bundesrat spricht sich für eine Verlängerung des Gentech-Moratoriums aus

Bern, 18.12.2015 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, das Verbot des Anbaus gentechnisch veränderter Organismen (GVO) beizubehalten. Das geltende Moratorium soll im Rahmen des Gentechnikgesetzes (GTG) bis 2021 verlängert werden. Weiter sollen die Grundsätze zum Schutz der gentechfreien Produktion und zur Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten (Koexistenz) präzisiert sowie Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es ermöglichen, Anbaugebiete für gentechnisch veränderte Organismen auszuscheiden. UVEK und WBF werden in diesem Sinn eine Botschaft zur Anpassung des GTG ausarbeiten.

Der Anbau gentechnisch veränderter Organismen ist in der Schweiz verboten. Eine Ausnahme gilt lediglich für Forschungszwecke. Dieses sogenannte Gentech-Moratorium, das vom Parlament bereits zweimal verlängert wurde, endet im Dezember 2017. Zur Vorbereitung auf die Zeit danach hat der Bundesrat 2013 einen Gesetzes- und einen Verordnungsentwurf in die Vernehmlassung geschickt, welche die Koexistenz von konventionellen Kulturen und gentechnisch veränderten Organismen regeln sollen. Diese Regelung soll insbesondere den Schutz traditioneller Kulturen vor Vermischungen mit GVO garantieren und so die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten zwischen GVO-haltigen und GVO-freien Nahrungsmitteln gewährleisten.

In der Vernehmlassung hat sich ein erheblicher Teil der konsultierten Kreise zum momentanen Zeitpunkt grundsätzlich gegen den Anbau von GVO in der Schweiz ausgesprochen. Die vorgeschlagenen Bestimmungen wurden mehrheitlich kritisiert. Nach der Vernehmlassung haben das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) neue Optionen ausgearbeitet und diese mit den Betroffenen erörtert.

Verlängerung des Moratoriums

Die Verlängerung des Moratoriums bis 2021 erlaubt nach Ansicht des Bundesrates eine gründliche und sachliche Diskussion des möglichen zukünftigen Einsatzes von GVO in der schweizerischen Landwirtschaft. Das soll auf der Grundlage von Erwägungen geschehen, die nicht nur auf Biosicherheitsaspekte beschränkt sind, sondern etwa auch ökonomische und landwirtschaftliche Gesichtspunkte miteinbeziehen. Eine Verlängerung des Moratoriums im Gentechnikgesetz ist nach Ansicht des Bundesrates so lange möglich, als das Moratorium hinreichend begründet und sowohl zeitlich als auch sachlich begrenzt ist.

Koexistenz

Falls eine neue transgene Pflanzensorte für die Konsumentinnen und Konsumenten, die Landwirtschaft oder aus Gründen der Nachhaltigkeit von Interesse wäre, könnte ein Sinneswandel zugunsten von GVO nicht ausgeschlossen werden. Um für ein solches Szenario vorbereitet zu sein, schlägt der Bundesrat eine Gesetzesgrundlage vor, die eine kontrollierte Einführung von GVO in der Landwirtschaft ermöglicht und zudem Standards festlegt, welche die im geltenden Recht vorgesehene Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten gewährleisten. Gleichzeitig mit der Verlängerung des Moratoriums sollen deshalb die gesetzlichen Grundlagen des GTG über die Verwendung von GVO in der Landwirtschaft präzisiert und ergänzt werden.

In der jetzigen Fassung des Entwurfs wurde der ursprüngliche Vorschlag von GVO-freien Gebieten gestrichen, denn dieser war wegen seiner Unvereinbarkeit mit dem Verursacherprinzip kritisiert worden. Stattdessen soll der Anbau von GVO auf bestimmte Gebiete beschränkt werden können (GVO-Anbaugebiete). Folglich soll die gesetzliche Grundlage zur Bezeichnung von GVO-Anbaugebieten geschaffen werden. Es geht um einen gesteuerten und kontrollierten Pilotanbau von GVO in bestimmten Perimetern. Der Bundesrat beabsichtigt jedoch, das dazugehörige Verordnungsrecht zur Koexistenz sowie die technischen Bedingungen für die GVO-Anbaugebiete erst zu einem späteren Zeitpunkt zu erarbeiten, sofern sich ein Ende beziehungsweise eine Lockerung des GVO-Moratoriums abzeichnet.


Adresse für Rückfragen

Anne-Gabrielle Wuest Saucy, Leiterin Sektion Biotechnologie, BAFU, Tel. +41 58 463 83 44
Markus Hardegger, Leiter Fachbereich Genetische Ressourcen und Technologien, BLW, Tel. +41 58 464 98 51



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