Die bestehenden Massnahmen zur Kontrolle an der Schweizer Grenze genügen

Bern, 18.12.2015 - Der Bundesrat hat sich am Freitag mit der Frage befasst, ob die Grenzkontrollen angesichts der aktuellen Lage verstärkt werden müssen. Er ist dabei zum Schluss gekommen, dass die bestehenden Massnahmen des Grenzwachtkorps (GWK), das Zollkontrollen und bei einem polizeilichen Verdacht auch Personenkontrollen durchführt, zurzeit ausreichen. Die Sicherheitsorgane beobachten die Entwicklung aber weiterhin aufmerksam und werden bei Bedarf weitere Massnahmen anordnen.

Die Schweiz ist nicht Mitglied der europäischen Zollunion und verfügt deshalb über ein ständiges Dispositiv von Mitarbeitenden und eine Kontrollinfrastruktur des GWK an den Binnengrenzen. Im Rahmen der Zollkontrollen führt das GWK bei Vorliegen eines polizeilichen Verdachts bereits heute Personenkontrollen durch. Sofern es die Lage erfordert, intensiviert das GWK diese Kontrollen und verstärkt hierfür seine Präsenz in den Grenzregionen, so wie es dies in den letzten Wochen getan hat.

Der Schengener Grenzkodex, der auch für die Schweiz gilt, verpflichtet die Staaten, an ihren Aussengrenzen alle Personen einer Mindestkontrolle zu unterziehen, bei der die Identität der Reisenden festgestellt und die Reisedokumente auf deren Echtheit geprüft werden. Die Schweiz prüft dementsprechend an den drei Landesflughäfen, die eine Schengener Aussengrenze bilden, systematisch die Reisedokumente und Personalien aller Reisenden. Dabei gleicht sie die Daten mit nationalen und europäischen Personenfahndungssystemen ab. Der Bundesrat beschloss am Freitag, diese Praxis aufrechtzuerhalten und dadurch den rechtlichen Spielraum für Sicherheitskontrollen voll auszunutzen.

Keine Bedrohung der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit

Der Bundesrat hat am Freitag auch weitere Massnahmen in Bezug auf die Grenzkontrolle geprüft. Dabei ging es auch um die Frage, ob die Schweiz aufgrund der aktuellen Migrations- und Sicherheitslage vorübergehend Binnengrenzkontrollen im Sinne des Schengener Grenzkodexes (SGK) einführen soll. Voraussetzung dafür wären aussergewöhnliche Umstände, die die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit ernsthaft bedrohen. Der Bundesrat stellte am Freitag fest, dass diese Voraussetzung derzeit nicht erfüllt ist. Binnengrenzkontrollen im Sinne des SGK sind deshalb zurzeit weder erforderlich noch geeignet, um der aktuellen Lage zu begegnen.   

Bisherige Haltung bestätigt

Der Bundesrat bestätigt damit seine bisherige Haltung und er stützt die Analyse der Sicherheitsorgane des Bundes und der Kantone: Erstens ist die Einführung von Grenzkontrollen im Sinne des SGK kein Mittel zur Steuerung der Asylgesuchszahlen. Zweitens sind mobile, risikobasierte Kontrollen, wie sie das GWK heute bereits durchführt, in aller Regel deutlich effizienter und zielführender zur Gefahrenabwehr als grossflächige Kontrollen. Letztere wären gar nicht möglich angesichts der rund 750 000 Grenzübertritte jeden Tag und der rund 350 000 Fahrzeuge, die täglich die Schweizer Grenze passieren.

In enger Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsausschuss des Bundesrats analysieren die Sicherheitsorgane des Bundes die aktuelle Situation und die Entwicklungen sowohl im Migrations- als auch im Sicherheitsbereich laufend. Der Bundesrat ist bereit, bei Bedarf weitere Massnahmen zu ergreifen. Das geschieht in enger Absprache mit den involvierten Behörden des Bundes und der Kantone sowie den Nachbarstaaten.


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