Kontrolle der Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte: Über 70% der kontrollierten Unternehmen deklarieren ihre Produkte korrekt

Bern, 04.02.2016 - Als Kontrollorgan überwacht das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen (BFK) die Einhaltung der Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte. Die Ergebnisse der Kontrollen aus dem Jahr 2015 sind insgesamt positiv. Bei der Deklaration der Holzherkunft konnte eine deutliche Verbesserung festgestellt werden.

Die Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten, welche ihren Ursprung in der Motion 06.3415 hat, ist seit dem 1. Januar 2012 in Kraft. Sie verlangt, dass Holzart und Holzherkunft bei der Abgabe von Holz und Holzprodukten an den Konsumenten deklariert werden müssen. Rund- sowie Rohholz und bestimmte Holzprodukte aus Massivholz, deren Herkunft und Holzart von den Unternehmen relativ leicht ermittelt werden können, sind der Deklarationspflicht unterstellt.

Im Jahr 2015 wurden bei 101 Unternehmen Kontrollen durchgeführt. Zu diesen Unternehmen gehören unter anderem Möbelhäuser, Möbelfachhändler, Baumärkte, Gartenmöbelanbieter, Schreinereien, Zimmereien und Onlineshops. Die Palette der überprüften Produkte umfasst hauptsächlich Möbel mit Hauptbestandteilen aus Massivholz, Bauholz, Hobelwaren, Brennholz und Holzkohle.

Von den 101 kontrollierten Unternehmen boten 93 deklarationspflichtige Produkte an. Insgesamt deklarierten 72 Prozent dieser Unternehmen ihre Produkte korrekt. Der Wert liegt über dem Wert des Vorjahres. 2014 hatten nur 57 Prozent der kontrollierten deklarationspflichtigen Unternehmen ihre Produkte korrekt deklariert.

Bei 26 Prozent der Unternehmen war ein Teil der kontrollierten Produkte nicht korrekt deklariert. Bei 75 Prozent dieser bemängelten Produkte war die Holzherkunft, bei zwei Prozent war die Holzart und bei 23 Prozent war sowohl die Holzart als auch die Holzherkunft nicht korrekt deklariert.

Nur bei zwei Prozent der Unternehmen fehlte die Deklaration. Dies betraf allerdings eine sehr kleine Anzahl von Produkten.

Insgesamt konnte bezüglich der Deklaration der Holzherkunft gegenüber dem Vorjahr  eine deutliche Verbesserung festgestellt werden. Im Kontrolljahr 2015 wurde bei 81 Prozent der kontrollierten Produkte die Holzherkunft korrekt deklariert. Im Vorjahr war dies nur bei 41 Prozent der Fall.

Die meisten Unternehmen, bei denen die Deklaration von Produkten beanstandet werden musste, haben die nötigen Massnahmen getroffen, um die mangelhafte Deklaration zu korrigieren. In fünf Fällen musste das BFK die Berichtigung der Deklaration verfügen.

Das BFK wird sich weiterhin für eine gute Umsetzung der Holzdeklaration einsetzen. Die risikobasierten Kontrollen aufgrund eines Stichprobenplans und der Erfahrungen aus den Kontrollen der vergangenen Jahre sollen im 2016 mindestens im bisherigen Rahmen weitergeführt werden. Zudem werden weiterhin Nachkontrollen bei den beanstandeten Unternehmen durchgeführt.

Weitere Informationen zur Deklarationspflicht finden Sie auf: https://www.konsum.admin.ch/de/holzdeklaration/holzdeklaration/

 


Adresse für Rückfragen

Jean-Marc Vögele, Chef Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen, Tel. +41 (0)58 462 20 21
Fabian Reusser, Wissenschaftlicher Mitarbeiter Holzdeklaration, Tel. +41 (0)58 462 21 13


Herausgeber

Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen
http://www.konsum.admin.ch/

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-60571.html