UVEK legt Kapitalkostensatz für Stromnetze für das Jahr 2017 fest

Bern, 23.02.2016 - Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) legt den WACC, den durchschnittlichen Kapitalkostensatz für Investitionen ins Stromnetz, für das Jahr 2017 auf 3.83% fest.

Die Netznutzungskosten sind eine wesentliche Komponente des Strompreises. Sie setzen sich zusammen aus den Kosten für die Amortisation des Netzes, den Betriebskosten und den kalkulatorischen Zinsen. Für das Kapital, das in den vorhandenen Stromnetzen steckt oder das in neue Stromnetze investiert werden soll, hat der Kapitalgeber Anspruch auf eine Verzinsung. Diese wird in einem durchschnittlichen kalkulatorischen Kapitalkostensatz festgesetzt, dem so genannten WACC (Weighted Average Cost of Capital).

Aufgrund der in der Stromversorgungsverordnung festgelegten Berechnungsmethode und nach Konsultation der ElCom und des Preisüberwachers setzt das UVEK den WACC für das Jahr 2017 auf 3.83 % fest. Die Absenkung um -0.87 % im Vergleich zum Tarifjahr 2016 (WACC: 4.70 %) ergibt sich durch die vom Bundesrat per 1. Januar 2016 in Kraft gesetzte Revision der Stromversorgungsverordnung (siehe Medienmitteilung vom 04.12.2015).


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