Die Qualität der psychiatrischen Versorgung weiter fördern

Bern, 11.03.2016 - Die Schweiz verfügt über eine qualitativ hochstehende psychiatrische Versorgung. Dies hält der Bundesrat in einem Bericht zur Zukunft der Psychiatrie in der Schweiz fest. Er will künftig die Koordination der Angebote verstärken, zur besseren Qualifikation der Fachpersonen beitragen und die Datenlage über die Versorgung verbessern.

Im Laufe eines Jahres leidet laut Schätzungen bis zu einem Drittel der Schweizer Bevölkerung an einer psychischen Krankheit, die in den meisten Fällen behandelt werden sollte. Knapp die Hälfte der erkrankten Personen lassen sich behandeln. Dabei sind die Auswirkungen im Alltag unterschiedlich, die Spannweite reicht von leichteren Beeinträchtigungen wie bei Schlafstörungen bis zu schwerwiegenden Folgen wie bei einer Depression. Die Bevölkerung ist nach wie vor über Symptome, Krankheitsverläufe und Behandlungsmöglichkeiten von psychischen Krankheiten nicht gut informiert. Dies hält der Bericht "Zukunft der Psychiatrie in der Schweiz" in Erfüllung des Postulats von Philipp Stähelin (10.3255) fest.

Die Mehrheit der Patientinnen und Patienten wird von Psychiaterinnen und Psychiatern oder von psychologischen Psychotherapeutinnen und –therapeuten behandelt. Die Behandlung erfolgt in der ambulanten Sprechstunde, in intermediären Strukturen wie beispielsweise psychiatrischen Tageskliniken oder stationär in psychiatrischen Kliniken oder psychiatrischen Abteilungen von Spitälern.

Die Anzahl der Konsultationen in den Tageskliniken und psychiatrischen Ambulatorien hat sich von 2004 bis 2014 fast verdoppelt. Heute werden in diesen Strukturen jährlich rund 120'000 Patientinnen und Patienten behandelt und betreut. Die Anzahl Eintritte in psychiatrische Kliniken hat in dieser Zeitspanne ebenfalls zugenommen, gleichzeitig nahm jedoch die Aufenthaltsdauer ab.

Die Kosten der durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) finanzierten Leistungen in der Psychiatrie haben im selben Zeitraum von 1,2 Milliarden Franken auf 1,9 Milliarden zugenommen. Dieser Anstieg ist kleiner als die Zunahme der Gesamtkosten der OKP im gleichen Zeitraum.

Der Bericht kommt zum Schluss, dass in der Schweiz gute und qualitativ hochstehende psychiatrische Versorgungsstrukturen bestehen, die für viele psychisch kranken Menschen eine bedarfsgerechte Behandlung und Betreuung anbieten. Der Bericht zeigt aber auch, dass Entwicklungsbedarf besteht. Die Schwelle, sich rechtzeitig für eine Behandlung zu entscheiden, ist für manche Personen immer noch hoch.

Der Bundesrat will die Grundlagen für die Planung und Weiterentwicklung der Angebotsstrukturen verbessern. Vorgesehen sind insbesondere regelmässige Publikationen über die Entwicklung der psychiatrischen Versorgung. Gleichzeitig sollen sich die Akteure künftig untereinander noch mehr koordinieren. Dabei sollten beispielsweise die Behandlung und berufliche Integration von psychisch Kranken besser aufeinander abgestimmt werden. Weiter wird eine nachhaltige Finanzierung der intermediären Strukturen angestrebt.

Zudem will der Bundesrat die Qualifikation von Fachpersonen mit geeigneten Massnahmen unterstützen. So soll einerseits ein eidgenössisch anerkannter Abschluss für spezialisierte Psychiatriepflege eingeführt werden. Andererseits soll geprüft werden, ob die Bereiche Diagnostik und Behandlung psychisch kranker Personen stärker in den Weiterbildungsprogrammen für Grundversorger berücksichtigt werden sollen.

Die Umsetzung der Massnahmen liegt in der Zuständigkeit verschiedener Bundesstellen, der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren sowie der Kantone und der Leistungserbringer.

Neben der Weiterentwicklung der psychiatrischen Angebotsstrukturen soll künftig auch die Prävention psychischer Erkrankungen weiter gefördert werden. Dazu wird der Bundesrat im Herbst 2016 weitere Massnahmen verabschieden.


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