In Innovationskraft der Schweiz stärker investieren

Bern/Zürich, 11.03.2016 - Der ETH-Rat hat sich vertieft mit der Finanzplanung des ETH-Bereichs befasst, nachdem der Bundesrat mit der BFI-Botschaft 2017-2020 die geplanten Finanzmittel bekannt gegeben hat. Positiv ist, dass der Bundesrat wichtige Schwerpunkte für die Bildungs-, Forschungs- und Innovationspolitik festlegt. Für den ETH-Rat sind aber zusätzliche Investitionen in die Stärkung der Innovationskraft und insbesondere in den ETH-Bereich notwendig. Einschneidende Sparmassnahmen an den beiden ETH sowie den vier Forschungsanstalten bleiben jedoch unvermeidbar, ebenso wie Lohnmassnahmen und eine sozialverträgliche Erhöhung der Studiengebühren ab Herbst 2018.

Der ETH-Rat hat an seiner Sitzung vom 9./10. März 2016 die Finanzmittel für das Jahr 2017 den Institutionen und den strategischen Grossprojekten im ETH-Bereich zugeteilt und die Finanzierung des ETH-Bereichs für die neue Leistungsperiode 2017-2020 erörtert. Dies, nachdem der Bundesrat Ende Februar die Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2017-2020 (BFI-Botschaft) verabschiedet und dem Parlament überwiesen hat.

Unzureichende Mittel für ETH-Bereich

Angesichts der anstehenden parlamentarischen Beratungen sowohl zur BFI-Botschaft 2017-2020 als auch zum Stabilisierungsprogramm 2017-2019 stehen die Finanzmittel 2017 für den ETH-Bereich noch nicht definitiv fest. Einstweilen wird von einem Betrag in Höhe von 2489,1 Mio. CHF ausgegangen. Der grösste Teil davon wird für den Grundauftrag und den Betrieb der beiden Hochschulen ETH Zürich und EPFL sowie der vier Forschungsanstalten PSI, WSL, Empa und Eawag eingesetzt. Zusätzlich müssen die Institutionen des ETH-Bereichs weiterhin in nationale Forschungsinfrastrukturen und zukunftsweisende Forschungsgebiete investieren können, um die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Volkswirtschaft langfristig sicherzustellen.

Mit der geplanten Finanzierung gemäss BFI-Botschaft werden dem ETH-Bereich gegenüber der eigenen Finanzplanung insgesamt rund 830 Mio. CHF an Bundesmittel fehlen. Während der ETH-Bereich einen erhöhten strategischen Mittelbedarf von jährlich 3,5% auswies, sieht der Bundesrat in der BFI-Botschaft eine Erhöhung von lediglich 1,5% vor. Dies ist das kleinste Wachstum aller BFI-Akteure. Für den ETH-Rat ist dies weder nachvollziehbar noch ist die geplante Finanzierung für den ETH-Bereich ausreichend. Er wird sich deshalb für die notwendigen Korrekturen durch das Parlament einsetzen. Dessen ungeachtet werden die Institutionen des ETH-Bereichs bereits jetzt empfindliche Verzichtsmassnahmen einleiten müssen, z.B. bei geplanten Bau- und Sanierungsvorhaben oder bisherigen Lehr- und Forschungsaktivitäten.

Lohnmassnahmen und sozialverträgliche Erhöhung der Studiengebühren

Damit der ETH-Bereich trotz knapper Mittel seine strategischen Ziele umsetzen kann, sind bei den zahlreichen Sparmassnahmen auch solche im Personalbereich unumgänglich. Mit Blick auf die jährlich festzulegenden Salärerhöhungen im ETH-Bereich plant der ETH-Rat deshalb für 2017, für die Mitarbeitenden im Lohnsystem des ETH-Bereichs den Prozentsatz der entsprechenden Lohnsumme zur individuellen Lohnsteuerung von 1,2% auf 0,6% zu senken.

Bei den Studiengebühren sieht der ETH-Rat eine sozialverträgliche Erhöhung per Herbst 2018 vor. Die Studiengebühren an den beiden ETH sind mit weniger als 1300 Franken pro Jahr im Vergleich zu anderen Schweizer Hochschulen relativ tief und real seit 20 Jahren nicht erhöht worden. Bevor der ETH-Rat Art und Umfang der Gebührenerhöhung definitiv festlegt, führt er eine Anhörung bei den Hochschulversammlungen und Studierendenverbänden durch. Ebenso wird er den Ausgang der Revision des ETH-Gesetzes abwarten, welche im laufenden Jahr durch das eidgenössische Parlament beraten wird.

Zuwanderungsbeschränkung: Forschungsanstalten und ETH besonders betroffen

Einem strikten Kontingentsystem im Rahmen der Umsetzung der Zuwanderungsinitiative sieht der ETH-Rat mit Besorgnis entgegen. Die Schweizer Wissenschaft und Forschung ist zwingend auf hochspeziali­sierte Expertinnen und Experten aus dem In- und Ausland angewiesen. Allein an den Forschungs­anstalten des ETH-Bereichs wie der Empa oder dem Paul Scherrer Institut (PSI) arbeiten Spezialisten aus über 50 Nationen. Der ETH-Rat fordert deshalb eine besondere Lösung für ausländische Forschen­de und Studierende. Des Weiteren sollten in der vorgeschlagenen Zuwanderungskommission auch Vertreter des Bildungs- und Forschungsplatzes Schweiz vertreten sein.

Rasche Genehmigung des Kroatien-Protokolls

Der ETH-Rat begrüsst die Unterzeichnung des Protokolls zur Ausweitung der EU-Personenfreizügigkeit auf Kroatien. Er zählt nun auf eine zügige Genehmigung durch das eidgenössische Parlament, um den in 10 Monaten drohenden Ausschluss der Schweiz aus Horizon 2020 zu verhindern. EU-Fördergelder sind mit jährlich weit über 100 Mio. CHF eine bedeutende Finanzierungsquelle für den ETH-Bereich. Mindestens so wichtig ist, dass sich die Schweiz so den Zugang zu Wissen und Innovationen sichert und die Wissenschaft, aber auch Industrie und KMU gegenüber der internationalen Konkurrenz keine Wettbewerbsnachteile erleiden.


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