Bundesanwaltschaft: Tätigkeitsbericht 2015

Bern, 14.04.2016 - Komplexe Verfahren im Bereich der internationalen Wirtschaftskriminalität, der Bekämpfung des dschihadistisch geprägten Terrorismus sowie der Abschluss von wichtigen, bereits in die Jahre gekommenen Verfahren bildeten den Hauptanteil der Tätigkeit der Bundesanwaltschaft (BA) im Jahr 2015. Gleichzeitig wurde die Behörde mit einer Reorganisation auf die Strategie BA 2016 – 2019 ausgerichtet.

Die Bekämpfung des dschihadistisch geprägten Terrorismus rückte in der zweiten Jahreshälfte 2015 vermehrt in den Vordergrund. Der Abschluss verschiedener Verfahren, darunter die Anklage von vier irakischen Staatsbürgern vor dem Bundesstrafgericht wegen Beteiligung beziehungsweise Unterstützung an einer kriminellen Organisation, ging einher mit der Eröffnung neuer Verfahren. Per Ende 2015 verzeichnete die BA 47 laufende Strafverfahren im Kontext der Terrorismusbekämpfung; aktuell sind es über 60 hängige Strafverfahren.

Im Bereich Wirtschaftskriminalität war die BA mit Verfahrenskomplexen internationaler Ausprägung gefordert. Im Zusammenhang mit dem Korruptionsskandal des halbstaatlichen brasilianischen Unternehmens Petrobras waren im letzten Jahr bei der BA etwa vierzig Strafverfahren wegen schwerer Geldwäscherei und in einigen Fällen wegen Bestechung fremder Amtsträger hängig. Insgesamt wurden Vermögenswerte im Umfang von etwa USD 800 Mio. beschlagnahmt. Ausserdem bewilligte die BA im Frühjahr 2015 mit Zustimmung der Kontoinhaber die Überweisung von etwa USD 120 Mio. an die brasilianischen Behörden zuhanden der Geschädigten. Die BA arbeitet mit den brasilianischen Behörden insbesondere mittels internationaler Rechtshilfeersuchen eng zusammen.

Einen weiteren Schwerpunkt bildete der Verfahrenskomplex im Zusammenhang mit der Fédération Internationale de Football Association (FIFA). Abgeklärt werden soll, ob unrechtmässige Vorteile zur Beeinflussung der Vergaben der Fussballweltmeisterschaften 2018 und 2022 an Mitglieder des Exekutivkomitees der FIFA gewährt worden sind. Der Untersuchungskomplex FIFA erforderte die Bildung einer Task Force, bestehend aus spezialisierten Staatsanwälten der Wirtschaftskriminalität und der internationalen Rechtshilfe sowie Finanzanalysten. Teil dieser Task Force sind auch IT-Spezialisten sowie Ermittler der BKP.

Facts & Figures

Im Berichtsjahr hat die BA 25 Anklagen vor Gericht gebracht, davon fünf im abgekürzten Verfahren. Ausserdem hat sie 580 Strafbefehle erlassen und 233 neue Strafuntersuchungen eröffnet. In der Rechtshilfe ist mit 248 Ersuchen gegenüber 210 im Vorjahr weiterhin eine steigende Tendenz auszumachen. In 72 Fällen wurde Rechtshilfe gewährt, 12 Mal hat die BA Rechtshilfe verweigert.

Internationale Zusammenarbeit

Die zunehmende Globalisierung der Verfahren bedingt eine gute Vernetzung unter den Strafverfolgungsbehörden. Regelmässig finden verfahrensbezogene Treffen zwischen Verfahrensleitern der BA und Homologen anderer Länder statt.

Die Teilnahme an internationalen Konferenzen trägt einerseits zum besseren Verständnis der unterschiedlichen Justizsysteme bei und bietet andererseits die Möglichkeit, in kürzester Zeit und auf kleinstem Raum wertvolle Kontakte zu knüpfen, was sich positiv auf die operative Zusammenarbeit im internationalen Bereich auswirkt. Im September 2015 bot die BA mit der Ausrichtung der 20. Jahreskonferenz der International Association of Prosecutors (IAP) rund 500 Teilnehmenden (Generalstaatsanwälte und verfahrensführende Staatsanwälte) aus über 90 Ländern eine Plattform zum Erfahrungsaustausch in der Schweiz.

Reorganisation der BA

Erstmals seit der Einführung des Strafbehördenorganisationsgesetzes (StBOG) hat die BA als unabhängige Behörde gestützt auf die einschlägigen rechtlichen Grundlagen, und in Koordination mit fedpol, ihre Strategie für die Strafverfolgung auf Bundesebene für die Mandatsperiode 2016 – 2019 festgelegt. Zu den thematischen Schwerpunkten gehören die Wirtschaftskriminalität (internationale Geldwäscherei und Korruption), internationale kriminelle Bedrohungen (kriminelle und terroristische Organisationen) und die Staatsschutzdelikte (namentlich die nationale Beamtenkorruption und der verbotene Nachrichtendienst). Für die Umsetzung der Strategie sind das operative wie auch das administrative Controlling essentielle Führungsinstrumente. So wird weiterhin ein besonderes Augenmerk auf den zeitnahen Abschluss der Verfahren und einen effizienten Ressourceneinsatz gelegt. Um die Voraussetzungen für die Umsetzung der Strategie zu schaffen, wurde eine neue Organisationsstruktur festgelegt sowie die Funktionen bzw. Stellenprofile gemäss den praktischen und strategischen Bedürfnissen der BA definiert.

Neuer Stellvertretender Bundesanwalt

Am 17. Juni 2015 hat die Vereinigte Bundesversammlung Jacques Rayroud, damals Leitender Staatsanwalt des Bundes, zum Stellvertretenden Bundesanwalt gewählt. Er hat am 1. Januar die Nachfolge von Paul-Xavier Cornu angetreten, der Ende 2015 in den Ruhestand getreten ist. Mit der Wahl von Jacques Rayroud setzte die Wahlbehörde ein Zeichen im Sinne der Kontinuität und Stabilität an der Spitze der BA.

Der Bericht der Bundesanwaltschaft über ihre Tätigkeit im Jahr 2015 ist im Internet unter www.bundesanwaltschaft.ch aufgeschaltet.


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André Marty, Informationschef der Bundesanwaltschaft, info@ba.admin.ch, T +41 58 464 32 40



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