Administrative Entlastung für Unternehmen bei der AHV-Meldung

Bern, 20.04.2016 - Der Bundesrat hebt die unterjährige Meldepflicht neuer Arbeitnehmender auf. Dazu passt er die Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV) an.

Arbeitgeber müssen künftig den AHV-Ausgleichskassen neu eintretende Mitarbeiter nicht mehr systematisch innert 30 Tagen ab Stellenantritt, sondern spätestens anlässlich der Lohnabrechnung zu Beginn des Folgejahres melden. Ebenfalls aufgehoben wird der bisher zuhanden des Versicherten ausgestellte Versicherungsnachweis, womit der Anschluss bei der AHV-Ausgleichskasse bestätigt wurde.

Der Bundesrat setzt damit die von Ständerat Paul Niederberger eingereichte und vom Nationalrat am 8. Dezember 2015 als Zweitrat angenommene Motion zur administrativen Entlastung der Unternehmen um (Motion 14.3728). Die Verordnungsänderung tritt am 1. Juni 2016 in Kraft.


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