Kampf gegen den Terrorismus: über 40 Staaten und internationale Organisationen treffen sich in Neuenburg zu einer Konferenz

Bern, 03.05.2016 - In Neuenburg findet am 3. und 4. Mai 2016 eine internationale Konferenz zur Terrorismusbekämpfung statt. Im Zentrum der Konferenz, die Vertreterinnen und Vertreter aus über 40 Staaten, aus internationalen Organisationen und anderen Institutionen vereint, stehen strafrechtliche Aspekte im Kampf gegen den Terrorismus.

Das Treffen findet im Rahmen des Globalen Forums zur Bekämpfung des Terrorismus (Global Counterterrorism Forum, GCTF) statt. Die Schweiz gehört zu den Mitbegründern dieses 2011 ins Leben gerufenen Forums. Ihm gehören 29 Länder an, darunter auch die fünf ständigen Mitglieder des UNO-Sicherheitsrats. Zu den Kernaufgaben des GCTF zählen die Förderung des Austauschs unter Fachleuten und die Ausarbeitung von Standards im Bereich Terrorismusbekämpfung und Prävention des gewalttätigen Extremismus. Sie sollen die Aktivitäten der UNO auf diesem Gebiet unterstützen und ergänzen.

Im Rahmen der Arbeitsgruppe «Strafjustiz und Rechtsstaatlichkeit» des GCTF möchte die Schweiz darauf hinweisen, wie wichtig die Einhaltung der Rechte der Kinder und der internationalen Standards im Jugendstrafrecht im Kontext der Terrorismusbekämpfung sind. Ihr Interesse gilt den Minderjährigen, die terroristische Taten begangen haben und je nach Alter und Reife dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Die von der Schweiz im April 2015 lancierte Initiative ist vor diesem Hintergrund zu sehen: Sie soll gute Praktiken der Jugendstrafjustiz im Kontext der Terrorismusbekämpfung fördern.

Spezialisten im Bereich der Kinderrechte und der Strafjustiz trafen sich in den letzten Monaten bereits zweimal, und ein Entwurf mit Empfehlungen konnte der Konferenz in Neuenburg unterbreitet werden. Diese Empfehlungen befassen sich insbesondere mit der Behandlung von Minderjährigen aufgrund der anwendbaren völkerrechtlichen Bestimmungen und der Normen des Jugendstrafrechts. Die Staaten sollen ein spezifisch für Minderjährige konzipiertes Strafrecht einführen, das sich an den Verpflichtungen der Internationalen Konvention über die Rechte des Kindes orientiert. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei den Massnahmen zur Prävention der Radikalisierung und Rekrutierung von Kindern sowie der Förderung von Programmen zur Rehabilitation und Wiedereingliederung. Ziel ist es, Bildungsmassnahmen zu verstärken, um den betroffenen Kindern und Jugendlichen Zukunftsperspektiven in ihren Gesellschaften zu bieten.

Die Empfehlungen werden in der Arbeitsgruppe «Strafjustiz und Rechtsstaatlichkeit» analysiert und diskutiert und danach als «Neuenburger Memorandum über gute Praktiken der Jugendstrafjustiz im Kontext der Terrorismusbekämpfung» dem im September 2016 stattfindenden Ministertreffen des GCTF zur Verabschiedung unterbreitet.

Neuenburg leistet somit einen entscheidenden Beitrag zur Frage der Jugendlichen im Kontext der Terrorismusbekämpfung und festigt das Engagement der Schweiz für den Schutz der Menschenrechte und die Prävention des gewalttätigen Extremismus.


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