Die Weiterentwicklung der IV nimmt die Empfehlungen aus der Forschung auf

Bern, 09.05.2016 - Die Invalidenversicherung ist auf dem richtigen Weg von der Rentenversicherung zur Eingliederungsversicherung. Das zeigt der Synthesebericht des zweiten, sechsjährigen Forschungsprogramms zur IV (2010-2015). So führt die IV seit 2008 deutlich mehr Massnahmen zur beruflichen Eingliederung durch oder unterstützt Arbeitgebende in ihren Eingliederungsbemühungen. Die Studien des Forschungsprogramms orteten aber auch Verbesserungspotential, wie etwa in der Zusammenarbeit mit den Ärztinnen und Ärzten oder in der Ausweitung der Eingliederungsmassnahmen auf Jugendliche und junge Erwachsene.

Die in den letzten sechs Jahren erarbeiteten Studien haben die Entwicklung der IV beeinflusst: Viele Empfehlungen wurden bereits umgesetzt, andere werden nun im Rahmen der Weiterentwicklung IV vorgeschlagen. Der Synthesebericht dokumentiert diese Schritte. Die Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Studien werden im Bericht in fünf Themengebieten präsentiert.

  • Abklärungen durch die IV: Die Abklärungsprozesse haben sich zwar entsprechend der Zielsetzung entwickelt, wonach die IV in erster Linie die Eingliederung ins Erwerbsleben anstreben soll, bevor sie eine Rentenzusprache prüft. In der Umsetzung zeigten sich aber kantonale Unterschiede. Als Konsequenz wurde der Dialog zwischen BSV, IV-Stellen und FMH verstärkt. Aufgrund eines Urteils des Bundesgerichts zu psychosomatischen Leiden wird die IV künftig vermehrt standardisierte Abklärungen vornehmen. Die medizinischen Fachgesellschaften sind aufgerufen, für die Begutachtung Leitlinien zu erarbeiten.
  • Berufliche Eingliederung: Mit ausgebauten, früher und flexibler eingesetzten sowie neuen Massnahmen, insbesondere spezifisch für Versicherte mit psychischen Problemen, nimmt die berufliche Eingliederung eine zentrale Stellung ein. Damit wird der Neuorientierung der IV von der Renten- zur Eingliederungsversicherung nachgelebt. Von 2002 bis 2014 hat sich das Verhältnis von Personen mit Neurenten zu Personen mit Massnahmen zur beruflichen Eingliederung mehr als umgekehrt. Die Empfehlungen betreffen vor allem die Frühinterventionsmassnahmen, die – wie die Massnahmen beruflicher Art – früher, gezielter, aber auch in genügendem Ausmass angewendet werden sollten.
  • Der Umgang mit psychischen Erkrankungen in der IV: Anders als bei somatischen Gründen für Invalidität gingen die Neurentenzugänge aus psychischen Gründen lange nicht zurück. Die Gründe dafür wurden in mehreren Projekten des Programms gesucht. So zeigt eine Studie, dass junge Menschen mit erwachsenenpsychiatrischen Erkrankungen zu wenig konsequent von eingliederungsunterstützenden Massnahmen profitieren, weil nicht nur die IV, sondern bereits das Schul- und Ausbildungssystem oder die Ärzteschaft die Potenziale zu wenig nutzen.
  • Finanzielle Leistungen der IV: Die IV bezahlt neben Invalidenrenten auch Leistungen, die der Eingliederung dienen, wie berufliche Massnahmen, medizinische Massnahmen und Hilfsmittel, sowie Hilflosenentschädigungen (HE). Proportional haben die Renten- gegenüber den andern Leistungen in den letzten Jahren stark abgenommen. Viele Leistungen wurden in den letzten Jahren in eine Richtung revidiert, die auf erhöhte Selbstbestimmung abzielt, etwa die Verdoppelung der HE für zu Hause lebende Personen oder die Einführung von Pauschalen bei den Hörgeräten. Evaluiert wurde, inwiefern die erwünschten Wirkungen erfolgen.
  • Schnittstellen zu andern Akteuren: Wie viele Studien bereits gezeigt haben, stossen die Möglichkeiten der IV bei der Eingliederung oft an die Grenzen der Zuständigkeit. Dies gilt insbesondere für die „vorgelagerten Systeme“, also das Schul- und Ausbildungssystem, das Gesundheitswesen, die Arbeitsvermittlung oder die Sozialhilfe. Ein rascher und zielgerichteter Informationsaustausch und die Koordination von Massnahmen in der interinstitutionellen Zusammenarbeit wurden bereits realisiert (z.B. die Internetplattform iv-pro-medico). Sie müssen aber weiterentwickelt und verbessert werden.

Nach der sechsjährigen Laufzeit des 2. IV-Forschungsprogramms „FoP2-IV“ (2010-2015) zieht der nun publizierte Synthesebericht Bilanz. Schwerpunkte der praxisorientierten Forschung war die Evaluation der in der Invalidenversicherung neu eingeführten Massnahmen, insbesondere der 4. und der 5. IV-Revision, sowie des ersten Teils der 6. Revision. Zudem wurde das Zusammenwirken der verschiedenen Akteure weiter analysiert und das Wissen über psychisch bedingte Invalidität weiter vertieft. 20 Forschungsprojekte wurden durchgeführt, deren Ergebnisse in insge¬¬samt 21 Publikationen veröffentlicht wurden. Die externen Kosten des Programms beliefen sich auf 2,5 Mio. Franken, bezahlt von der IV. Wissenschaftlich erarbeitete Grundlagen werden auch künftig unentbehrlich sein; daher ist bereits ein Nachfolgeprogramm (FoP3-IV) im Gange, das von 2016 bis 2020 laufen wird.


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