Bundesrat will den Vollzug der FlaM vereinfachen

Bern, 18.05.2016 - Der Bundesrat will den Vollzug der Flankierenden Massnahmen vereinfachen. Er hat am 18. Mai 2016 beschlossen, dem Parlament die Genehmigung zweier Übereinkommen des Europarates zu beantragen. Diese regeln die Zustellungen und Beweismassnahmen in Verwaltungsverfahren. Der Entscheid steht im Zusammenhang mit den Beschlüssen des Bundesrates vom 4. März 2016 zur Bekämpfung von Missbräuchen auf dem Arbeitsmarkt.

An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat das EJPD beauftragt, dem Bundesrat in Zusammenarbeit mit dem EDA bis Ende Oktober 2016 eine Botschaft zur Genehmigung der Ratifizierung der beiden Übereinkommen zu unterbreiten.

Der Bundesrat hatte bereits am 4. März 2016 Massnahmen zur Stärkung der FlaM beschlossen, nämlich die Botschaft zur Änderung des Obligationenrechts (Verlängerung von Normalarbeitsverträgen mit Mindestlöhnen) und die Umsetzung eines Aktionsplans zur Verbesserung des Vollzugs der FlaM bis Herbst 2016. Zudem beauftragte der Bundesrat das WBF, die Einführung einer Zustelladresse in der Schweiz für ausländische Dienstleistungserbringer zu prüfen und dem Bundesrat einen Vorschlag zu unterbreiten.

Gestützt auf die Ergebnisse einer verwaltungsinternen Expertengruppe unter der Leitung des WBF mit Vertretern des EJPD und des EDA beabsichtigt der Bundesrat die Ratifizierung des Europäischen Übereinkommens über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland (Übereinkommen Nr. 94) und des Europäischen Übereinkommens über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland (Übereinkommen Nr. 100). Das Übereinkommen Nr. 94 verpflichtet die Vertragsstaaten, einander bei der Zustellung von Urkunden in Verwaltungssachen Amtshilfe zu leisten.

Das SECO hatte bereits im Dezember 2014 eine Umfrage unter den kantonalen Vollzugsbehörden der FlaM durchgeführt, um Schwierigkeiten bei der Zustellung von amtlichen Dokumente ins Ausland und den allfälligen Handlungsbedarf zu klären. Die Umfrage zeigte den Bedarf nach einer Lösung zur vereinfachten und rascheren Zustellung von amtlichen Dokumenten im Vollzug der FlaM.

Mit der Ratifizierung der Übereinkommen soll die Zustellung von amtlichen Dokumenten ins Ausland im Rahmen des FlaM-Vollzugs erleichtert werden. Zudem soll auch den Anforderungen aus dem Völkerrecht und der Personenfreizügigkeit entsprochen werden.

Bereits am 18. Dezember 2015 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit. Die Revision stellt einen verbesserten Informationsaustausch der verschiedenen an der Schwarzarbeitsbekämpfung beteiligten Behörden sicher. Damit wird die Missbrauchsbekämpfung über den Bereich Schwarzarbeit hinaus verstärkt: Insbesondere können mehr Verstösse gegen das EntsG und gegen allgemeinverbindlich erklärte GAV aufgedeckt werden.

Zuvor, nämlich bereits am 1. Juli 2015, hatte der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Entsendegesetzes verabschiedet. Er schlägt dem Parlament vor, die Obergrenze der Verwaltungssanktionen im Entsendegesetz bei Verstössen gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen von 5 000 auf 30 000 Franken zu erhöhen.


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