Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Umsatzabgabebefreiung ausländischer statischer Treuhandgesellschaften

Bern, 25.05.2016 - Treuhandgesellschaften, die ausschliesslich die Steuer- und Meldepflichten der Treugeberin oder des Treugebers in ihrem Herkunftsstaat sicherstellen, sogenannte statische Treuhandgesellschaften, sollen von der Umsatzabgabe befreit werden. Damit werden Schweizer Banken, die solche Vermögen verwalten, gegenüber ausländischen Banken nicht länger benachteiligt. Das schlägt der Bundesrat in der heute beginnenden Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG) vor. Er erfüllt damit die Forderung der Motion Abate (13.4253), die von den Eidgenössischen Räten im Jahr 2014 überwiesen worden war.

Mit der Vernehmlassungsvorlage sollen Treuhandgesellschaften, die ausschliesslich die Steuer- und Meldepflichten der Treugeberin oder des Treugebers in ihrem Herkunftsstaat sicherstellen, künftig von der Umsatzabgabe ausgenommen werden. Aus heutiger Sicht werden in der Praxis einzig die italienischen Fiduciarie statiche unter die neue Bestimmung fallen.

Bisher unterlagen Wertschriftentransaktionen von italienischen Kundinnen oder Kunden mit Depot bei einer Schweizer Bank mehrfach der Umsatzabgabe, da alle Depotumschichtungen über die jeweilige Fiduciaria statica abgewickelt werden mussten und diese zusätzlich die Umsatzabgabe zu entrichten hatte. Wählte hingegen die italienische Kundin oder der italienische Kunde für die Depotverwaltung eine italienische Bank oder eine Bank in einem Drittstaat, war keine Umsatzabgabe geschuldet. Mit der Steuerbefreiung wird somit künftig ein Wettbewerbsnachteil der Schweizer Banken beseitigt.

Zurückzuführen ist die Massnahme auf die italienische Steueramnestie aus dem Jahre 2009. Diese hat die Regularisierung bisher unversteuerter Vermögenswerte an die Bedingung geknüpft, dass die betreffenden Vermögenswerte nach Italien überführt werden. Dieses Erfordernis ist auch dann erfüllt, wenn die Vermögensverwaltung über italienische Fiduciarie statiche abgewickelt wird, das Vermögen aber in der Schweiz verbleibt. Die Besteuerung der Vermögenswerte wird sichergestellt, indem die Fiduciarie statiche eine Quellensteuer an den italienischen Fiskus abführen.

Die Motion Abate (13.4253) «Anerkennung bestimmter italienischer Finanzintermediäre als Börsenagenten» wurde von den Eidgenössischen Räten im Jahr 2014 überwiesen. Der Bundesrat hatte beantragt, die Motion anzunehmen. Die Vernehmlassung dauert bis am 15. September 2016.


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