Zivildienstgesetz und Zivildienstverordnung: Änderungen gelten ab 1. Juli 2016

Bern, 03.06.2016 - Der Bundesrat hat die Änderung der Zivildienstverordnung und der Verordnung über das Informationssystem des Zivildienstes gutgeheissen. Das revidierte Zivildienstgesetz und die revidierten Verordnungen treten am 1. Juli 2016 in Kraft. Zivildienstleistende können an Schulen künftig auf breiter Basis Einsätze als Unterrichtsassistenz leisten. Neu müssen Gesuchsteller vor der Zulassung einen Einführungstag besuchen.

Der Zivildienst erhält mit der Unterstützung der schulischen Bildung und Erziehung ein neues gesetzlich verankertes Ziel. Es entsteht ein neuer Tätigkeitsbereich «Schulwesen». Zivis können künftig Einsätze an Schulen von der Vorstufe bis zur Sekundarstufe II leisten und dabei unterschiedliche Unterstützungsaufgaben innerhalb und ausserhalb des Unterrichts übernehmen. Die Verantwortung für den Unterricht liegt bei der Lehrperson.

Ein Gesuch um Zulassung kann künftig nicht mehr vor der Rekrutierung eingereicht werden. Gesuchsteller besuchen zudem einen eintägigen Einführungstag, bevor sie zugelassen werden. Damit werden die Gesuchsteller früher und gründlich über ihre Pflichten im Zivildienst informiert. Zudem wird die Ausbildung der Zivis verstärkt und damit der Nutzen der Einsätze weiter gesteigert. Der Besuch der Kurse ist obligatorisch.

Schlanker und wirkungsorientierter Vollzug
Die verabschiedete Zivildienstverordnung enthält Änderungen und Präzisierungen für Zivis und Einsatzbetriebe, die den Vollzug weiter optimieren. Zivi-Einsätze sind der neuen Agrarpolitik mit dem System der Direktzahlungen angepasst. Der Bezug von Offenhaltungsbeiträgen berechtigt nicht mehr zum Einsatz von Zivis. Die Regeln zum Einsatz von Zivis und zu deren Anzahl, insbesondere in Sömmerungs- und Gemeinschaftsweidebetrieben, sind angepasst worden.

Die Vollzugstelle prüft bei der Anerkennung von Einsatzbetrieben mit Auslandeinsätzen, ob deren Ziele und Aufgaben mit der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe beziehungsweise der schweizerischen zivilen Friedensförderung übereinstimmen. Verschiedene Änderungen sollen zudem die Sicherheit von Zivis im Ausland erhöhen. Weitere Änderungen betreffen die Regelung zu Spesen von Zivis und zu Abgaben von Einsatzbetrieben. Sie dienen der Gleichbehandlung von Zivis und von Einsatzbetrieben und stellen die Arbeitsmarktneutralität sicher.

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Der Zivildienst ist der Ersatzdienst für jene, die aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten können. Zivis leisten 1,5-mal so lange Dienst wie sie Militärdienst leisten müssten. Sie erfüllen ihre Dienstpflicht in über 4800 anerkannten Einsatzbetrieben in der ganzen Schweiz. 2015 leisteten 18 223 Zivis über 1,6 Millionen Diensttage. Die meisten Einsätze kamen Betagten, Beeinträchtigten, Kindern und Jugendlichen zugut. Die Änderungen des Zivildienstgesetzes hatten die Eidgenössischen Räte am 25. September 2015 verabschiedet. Die Referendumsfrist lief unbenutzt ab.


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