Der Bundesrat befürwortet mehr Sicherheit bei Sportveranstaltungen

Bern, 10.06.2016 - Die Schweiz und der Europarat möchten die Sicherheit und Gefahrenprävention bei Sportveranstaltungen wie Fussballspielen verstärken. Das Ziel ist es, ein gemeinsames Konzept zu entwickeln, das sich an den besten internationalen Praktiken orientiert. Deshalb genehmigte der Bundesrat die Revision des Europäischen Übereinkommens über Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen von Zuschauern bei Sportveranstaltungen. Dieses Übereinkommen ist bereits in 42 Staaten in Kraft, darunter auch in der Schweiz. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, das revidierte Übereinkommen zu unterzeichnen und eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten mit dem Ziel, dem Parlament bis Ende 2017 eine Botschaft zu unterbreiten.

Beim Final des Europapokals der Landesmeister zwischen dem FC Liverpool und Juventus Turin im Jahr 1985 im Brüsseler Heysel-Stadion brach unter den Zuschauern eine Massenpanik aus. Ausgelöst wurde die Panik von Hooligans. Damals starben 39 Menschen; 600 wurden verletzt. In der Folge dieser Tragödie unterzeichneten 42 Staaten, darunter auch die Schweiz, das Europäische Übereinkommen über Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen von Zuschauern bei Sportveranstaltungen, insbesondere Fussballspielen.

Sicherheit und Gefahrenprävention bei Sportveranstaltungen sind auch heute noch aktuelle Themen. Mit der Revision des Übereinkommens wird ein gemeinsames und mehrere Aspekte umfassendes Konzept angestrebt: Den Zuschauern, die einfach nur ein gutes Spiel sehen möchten, soll innerhalb und ausserhalb der Stadien ein gastfreundschaftlicher Rahmen („good hospitality") geboten und gefährlichen Verhaltensweisen bestimmter Personen besser vorgebeugt werden. Ausserdem sollen die Unterzeichnerstaaten dazu verpflichtet werden, es zu ermöglichen, Risikofans, die eine im Ausland stattfindende Sportveranstaltung besuchen wollen, die Ausreise zu verbieten. Bereits heute kann die Schweiz unter Einschaltung von fedpol einer als gefährlich geltenden Person, die eine Sportveranstaltung im Ausland besuchen will, die Ausreise verbieten.

Institutionalisierte nationale Fussballinformationsstellen (NFIP)

Mit der Revision des Übereinkommens wird geltendes Schweizer Recht nicht tangiert. Sie ist wichtig, denn sie harmonisiert die Zusammenarbeit unter den 42 Mitgliedstaaten, damit alle auf derselben Grundlage arbeiten. Dank der Revision wäre es beispielsweise möglich, die nationalen Fussballinformationsstellen (National Football Information Points, NFIP) der 42 Mitgliedstaaten einheitlich zu organisieren. In der Schweiz ist fedpol für diese Aufgabe zuständig. Die NFIP ist ein Koordinationsinstrument, mit dem der Kontakt zwischen allen Schweizer Partnern (kantonale Polizeikorps, Sportverbände, Fussballvereine) und dem Ausland gewährleistet wird. Sind die NFIP in allen Mitgliedstaaten institutionalisiert, können die Staaten Informationen noch leichter austauschen und noch enger miteinander zusammenarbeiten.

Der Bundesrat genehmigt die Revision dieses europäischen Übereinkommens. Das revidierte Übereinkommen wird nächsten Juli unterzeichnet. Danach wird eine Vernehmlassungsvorlage ausgearbeitet, damit bis Ende 2017 eine entsprechende Botschaft erarbeitet werden kann.

Weitere Informationen, auch über die anlässlich der Fussball-Europameisterschaft 2016 getroffenen Massnahmen, finden sich unter www.fedpol.admin.ch.


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