Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des Tabaksteuergesetzes

Bern, 17.06.2016 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (TStG) verabschiedet. Die Änderungen betreffen die Vollzugszuständigkeit innerhalb der Zollverwaltung und die Ergänzung um den Begriff Wasserpfeifentabak.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, die Zuordnung von Tabakfabrikaten zum jeweiligen Steuertarif klarzustellen. Mit der Änderung der Tabaksteuerverordnung vom 29. April 2015 wurde der Wasserpfeifentabak steuerlich dem Feinschnitttabak gleichgesetzt. Als Folge wird der Begriff Wasserpfeifentabak ins Gesetz aufgenommen. Dies dient der Lesbarkeit und der richtigen Rechtsanwendung.

Kontrollen aus Effizienzgründen dezentral durchführen

Ausserdem soll der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) mehr Flexibilität beim Aufgabenvollzug gewährt werden. So sollen die Kontrollaufgaben dort erledigt werden, wo es aus verwaltungsökonomischen Gründen am sinnvollsten erscheint. Wo nicht zwingend die Zentrale in Bern tätig werden muss, soll die innerhalb der EZV zuständige Stelle frei bestimmt

Aufgrund der Ergebnisse der Vernehmlassung verzichtet der Bundesrat zudem darauf, dem Parlament eine Erneuerung der Kompetenz zur Erhöhung der Tabaksteuer zu beantragen. Bei seinem Entscheid hat der Bundesrat auch berücksichtigt, dass sich mit der Aufgabe des Euro-Mindestkurses die Preisunterschiede zu unseren Nachbarländern für Zigaretten in den letzten zwei Jahren wesentlich zu Ungunsten des Schweizer Marktes entwickelt haben.


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