Aufhebung der Sanktionen gegenüber Liberia

Bern, 06.07.2016 - Der Bundesrat hat beschlossen, die Verordnung über Massnahmen gegenüber Liberia im Einklang mit der Resolution 2288 (2016) des UN-Sicherheitsrats vom 25. Mai 2016 aufzuheben. Die Aufhebung der Verordnung tritt am 6. Juli 2016 um 18 Uhr in Kraft.

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen begrüsst den kontinuierlichen Fortschritt der liberianischen Regierung beim Wiederaufbau des Landes und hat den Entschluss gefasst, die noch geltenden Sanktionen gegenüber diesem Staat mit der Resolution 2288 (2016) vom 25. Mai 2016 aufzuheben. Auf dieser Grundlage hat der Bundesrat die Aufhebung der entsprechenden Verordnung per 6. Juli 2016 beschlossen.

Infolge des zerstörerischen Bürgerkriegs in Liberia hatten die Vereinten Nationen 1992 ein Waffenembargo gegenüber diesem Staat verhängt. 2001 verschärfte der UN-Sicherheitsrat diese Sanktionen, indem er Finanzsanktionen und ein Reiseverbot gegenüber bestimmten natürlichen Personen und Unternehmen erliess. Ausserdem ordnete er Wirtschafts­massnahmen gegenüber Liberia an, namentlich für den Handel mit Rohdiamanten. Diese Massnahmen übernahm der Bundesrat ab 2001 im Rahmen der Verordnung über Massnahmen gegenüber Liberia. Angesichts der politischen Entwicklungen in diesem Land wurde die Verordnung in der Folge mehrfach angepasst. Das Embargo auf Rohdiamanten aus Liberia wurde bereits 2007 aufgehoben, die Finanzsanktionen und das Reiseverbot acht Jahre später, d.h. 2015. Seither umfasste die Verordnung nur noch ein Rüstungsgüterembargo.


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