Fluggesellschaften mit Landeverbot in der Schweiz

Bern, 01.09.2005 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) veröffentlicht ab heute ausländische Fluggesell-schaften, die aufgrund von Sicherheitsmängeln derzeit in der Schweiz Landeverbot haben. Das BAZL setzt dabei einen Entscheid von Bundesrat Moritz Leuenberger um. Die Angaben werden laufend aktualisiert. Das BAZL strebt weiterhin eine koordinierte Regelung auf europäischer Ebene an. Ziel ist eine einheitliche, zentrale Offenlegung aller in Europa verbotenen Fluggesellschaften.

Bei den publizierten ausländischen Fluggesellschaften handelt sich um jene, von denen wegen systematischer Sicherheitsprobleme sämtliche Flugzeuge mit einem Landeverbot belegt sind. Gesellschaften, die in anderen Ländern mit einem Verbot belegt sind, jedoch keinen Verkehr von und nach der Schweiz unterhalten, werden nicht aufgeführt. Neu würden solche Airlines wegen der Sperre durch andere Staaten auf Gesuch hin grundsätzlich keine Landeerlaubnis für die Schweiz erhalten. Gesellschaften, die von einem anderen europäischen Land gesperrt werden und die bewilligte Flüge in die Schweiz haben, unterzieht das BAZL sofort einer vertieften Sicherheitsüberprüfung in Form von Inspektionen. Falls dabei schwer wiegende Sicherheitsmängel entdeckt werden, entzieht das BAZL die Betriebsbewilligung.

Grundsätzlich obliegt die Aufsicht über eine Fluggesellschaft der Behörde des Herkunftslandes. Das BAZL nimmt jedoch bei Gesellschaften von ausserhalb des EU-Raumes, Norwegens, Islands und Nordamerikas ergänzende Abklärungen bezüglich der Sicherheit vor, ehe eine Landebewilligung gewährt wird. So muss die Gesellschaft etwa nachweisen, dass sie die internationalen Sicherheits-Bestimmungen einhält.

Mit der Veröffentlichung der gesperrten Fluggesellschaften schafft das BAZL in einem ersten Schritt nun mehr Transparenz. Ziel des Amtes ist in einem zweiten Schritt eine europaweit abgestimmte Regelung, das heisst eine zentrale Bekanntgabe aller mit einem Landeverbot belegten Fluggesellschaften. Aus diesem Grund hat die Schweiz auf der Ebene der Europäischen Zivilluftfahrt-Konferenz (ECAC) einen Vorstoss lanciert. Die ECAC, der 42 Staaten angehören, hat letztes Wochenende einen Aktionsplan in diese Richtung verabschiedet. BAZL-Direktor Raymond Cron betreut neu den Bereich Sicherheit innerhalb der ECAC. Er misst dem Thema Kontrollen von ausländischen Fluggesellschaften eine hohe Priorität zu.

Ergänzend zu den Informationen über gesperrte Fluggesellschaften will der Bund auch mehr Transparenz bei den Reiseveranstaltern herstellen. So werden die notwendigen Schritte geprüft, um die Veranstalter zu verpflichten, ihrer Kundschaft bereits bei der Buchung den Namen der Gesellschaft bekannt zu geben, welche den Flug durchführen wird. In der EU existiert ein ähnlicher Vorschlag der Kommission.



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Bundesamt für Zivilluftfahrt
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