Slotvergabe in der Schweiz neu geregelt

Bern, 17.08.2005 - Ab 1. Oktober 2005 wird die Vergabe von Zeitnischen für Starts und Landungen (Slots) auf den Flughäfen in der Schweiz rechtlich neu geregelt. Der Bundesrat hat heute eine entsprechende Verordnung verabschiedet. Die Schweiz erfüllt mit der Neuregelung der Slotvergabe durch den Verein Slot Coordination Switzerland das bilaterale Luftverkehrsabkommen Schweiz – EU.

Ursprünglich erledigte die Swissair und später die Swiss in Zusammenarbeit mit dem Flughafen Zürich die Slotkoordination in der Schweiz. Am 1. Juni 2002 trat das bilaterale Abkommen Schweiz EU über den Luftverkehr in Kraft. Damit erlangte die damals schon in der EU in Kraft stehende Verordnung für die Zuweisung von Slots auf Flughäfen auch in der Schweiz Gültigkeit. Die EU Verordnung schreibt vor, dass eine natürliche oder juristische Person als Koordinator amtet für jene Flughäfen, für welche eine Slotkoordination wegen Kapazitätsengpässen nötig ist. In der Schweiz betrifft dies die Flughäfen in Zürich und Genf. Der Koordinator hat die Slots entsprechend der EUVerordnung sowie nach den Vorgaben der von der International Air Transport Association (IATA) erarbeiteten Richtlinien zuzuteilen. Er hat seine Aufgabe unabhängig, transparent und nicht diskriminierend zu erfüllen. Dieses Ziel wurde mit der Gründung des Vereins Slot Coordination Switzerland (SCS) erreicht. Ihm gehören neben den Flughäfen von Zürich und Genf auch die Fluggesellschaften Swiss und Easyjet sowie die Chartergesellschaften Belair und Edelweiss an. Die Vereinsmitglieder haben allerdings keinen Einfluss auf die Vergabe der Slots. Der Verein hat am 1. April 2004 seine Tätigkeit als unabhängige und nicht Gewinn orientierte Organisation für die beiden koordinierten Flughäfen der Schweiz aufgenommen. Der Verein untersteht der Aufsicht des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL). Er finanziert sich aus Beiträgen der beiden Flughäfen und der Schweizer Fluggesellschaften.

Die nun vorliegende Verordnung bettet den Verein rechtlich ein und garantiert, dass auch zukünftig eine neutrale und regelkonforme Koordination von Slots in der Schweiz sichergestellt ist.



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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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