BAZL lässt erste Ecolight-Flugzeuge zu

Bern, 30.06.2005 - Ab 1. Juli können in der Schweiz die ersten so genannten Ecolight-Flugzeuge starten. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat die ersten Flugzeugtypen zugelassen. Weitere Typen werden folgen. Die neue Flugzeugkategorie verursacht weniger Lärm- und Schadstoffemissionen als herkömmliche Kleinflugzeuge. Weiterhin verboten bleiben so genannte Ultraleichtflugzeuge.

Bei den Ecolight-Flugzeugen handelt es sich um eine für die Schweiz neue Kategorie von modernen, leistungsfähigen ein- oder zweiplätzigen Flugzeugen. Aufgrund der leichten Bauweise und des Antriebes durch moderne Motoren mit niedrigem Verbrauch und geringen Emissionen bilden sie eine ökologische und ökonomische Alternative zu den herkömmlichen Kleinflugzeugen. Der maximale Geräuschpegel von Ecolight-Flugzeugen beträgt 65 Dezibel, das entspricht etwa der Lautstärke eines animierten Gesprächs.


Als Grundlage für die Zulassung dienen dem BAZL die deutschen Anforderungen für Ecolight-Flugzeuge. So dürfen die neuen Fluggeräte als Zweisitzer höchstens 472,5 Kilogramm wiegen. Die Antriebsmotoren können mit bleifreiem Benzin betrieben werden und haben eine maximale Leistung von 90 kW (121 PS).


Von der neuen Flugzeugkategorie ist ein Umsteigeeffekt von den konventionellen Kleinflugzeugen zur neuen Ecolight-Kategorie zu erwarten. Dies hat eine Studie im Auftrag des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ergeben. Zusätzlich zum normalen Flugbetrieb können die Ecolight-Flugzeuge auch für die Pilotenschulung Verwendung finden und als Schleppmaschinen für Segelflugzeuge eingesetzt werden. Für die neue Flugzeugkategorie gelten die gleichen Verkehrsregeln, wie für die herkömmlichen Kleinflugzeuge, beispielsweise die Mindestflughöhe oder die Vorschrift, dass die Flugzeuge nur auf bestehenden Flugplätzen starten und landen dürfen. Die Piloten müssen mindestens über einen nationalen Privatpiloten-Ausweis verfügen


Das gesamte Projekt wurde in enger Zusammenarbeit mit dem SMF (Swiss Microlight Flyers, ein Spartenverband des Aero-Clubs) ausgearbeitet. Die Zulassungsstelle des SMF wird im Auftrag des BAZL die Arbeiten für die Zulassung von Ecolight-Flugzeugen durchführen. Das BAZL übt die Oberaufsicht über die Zulassungsstelle aus.

Vorläufig sind mit der neuen Flugzeugkategorie keine Flüge über die Grenze ins Ausland erlaubt. Entsprechende Vereinbarungen mit den Nachbarstaaten sind noch auszuhandeln. In der Schweiz weiterhin verboten bleiben die motorisierten Deltas (Trikes), motorisierte Gleitschirme und andere ultraleichte Fluggeräte.


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Bundesamt für Zivilluftfahrt
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