Crossair erhält Konzession für 31 Kurz- und Mittelstrecken

Bern, 06.12.2001 - Das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat der Crossair die Konzession zum Betrieb von 31 Kurz- und Mittelstreckenfluglinien erteilt. Die vor der temporären Stilllegung Anfang Oktober mehrheitlich von der Swissair bedienten Linien betrieb Crossair bisher mit einer provisorischen Bewilligung des BAZL.

In einem ersten Schritt hatte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sofort nach der Stilllegung der gesamten Swissair-Flotte am 2./3. Oktober 2001 der Crossair eine provosorische Bewilligung für den Weiterbetrieb von rund zwei Dutzend Kurz- und Mittelstreckenfluglinien bis Ende Sommerflugplan erteilt. Im Verlaufe des Oktobers reichte Crossair dann Gesuche für die Übernahme von 28 Swissair-Linien und die Aufnahme dreier weiterer Linien beim BAZL ein.

Weil das UVEK aus formalen Gründen (die 14-tägige Auschreibungsfrist zuhanden anderer interessierter Fluggesellschaften dauerte für einen Teil der Gesuche bis Anfang November) die Konzessionen nicht auf den Flugplanwechsel vom 28. Oktober hin erteilen konnte, gewährte das BAZL der Crossair erneut eine provisorische Bewilligung für diese Europastrecken. Aufgrund der Übernahme von zusätzlichen Strecken hatte das BAZL zudem kurz nach Ausbruch der Swissair-Krise die Aufsicht über die Crossair verstärkt.

Da Crossair die rechtlichen und operationellen Voraussetzungen für den Betrieb der Linien erfüllt und während der öffentlichen Ausschreibungsfrist keine weiteren Gesuche eingegangen sind, hat das UVEK die Streckenkonzessionen nun erteilt. Sie haben Gültigkeit bis zum 31. Oktober 2009 und können auf Gesuch hin verlängert werden.

Für die Erteilung von Streckenkonzessionen kommen grundsätzlich nur Schweizer Flugbetriebe in Frage, die im Besitz einer Betriebsbewilligung und eines Luftverkehrsbetreiberzeugnisses (Air Operator Certificate, AOC) sind. Ein AOC kann das BAZL als Aufsichtsbehörde erst ausstellen, wenn das Unternehmen sowohl Betrieb wie auch Unterhalt gemäss den europäischen Normen JAR-OPS gewährleisten kann.


Für folgende Strecken hat das BAZL der Crossair die Konzession erteilt:


Zürich–Amsterdam

Zürich–Belgrad

Zürich–Berlin Tegel

Zürich–Brüssel

Zürich–Budapest

Zürich–Düsseldorf

Zürich–Frankfurt

Zürich–Graz

Zürich–Hannover

Zürich–Hamburg

Zürich–Köln/Bonn

Zürich–Kopenhagen

Zürich–Krakau

Zürich–Ljublijana

Zürich–Luxemburg

Zürich–Mailand

Zürich–Manchester

Zürich–München

Zürich–Salzburg

Zürich–Sarajevo

Zürich–Skopje

Zürich–Sofia

Zürich–Stuttgart

Zürich–Tirana

Zürich–Toulouse

Zürich–Tunis

Zürich–Venedig

Zürich–Zagreb

Genf–Nizza

Genf–Paris Charles de Gaulle

Basel–Sion (Wintersaisonlinie)


Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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