Vorläufiges Betriebsreglement für den Flughafen Zürich: BAZL startet öffentliche Anhörung

Bern, 17.02.2004 - Die Flughafen Zürich AG (Unique) hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ein neues, vorläufiges Betriebsreglement eingereicht. Das Reglement fasst die verschiedenen provisorischen Änderungen der letzten Jahre zusammen und soll bis zum Abschluss der Mediation gelten. Das BAZL hat heute die Anhörung der betroffenen Kantone eröffnet und wird das Gesuch im Verlauf des März öffentlich auflegen.

Das Ende 2003 von der Flughafen Zürich AG eingegebene Betriebsreglement fasst die verschiedenen provisorischen Änderungen der letzten Jahre zusammen. Die Anpassungen waren im Wesentlichen aufgrund deutscher Massnahmen notwendig geworden. Das Gesuchsdossier enthält im Weiteren eine Umweltverträglichkeitsprüfung des gesamten Betriebs. Das vorläufige Betriebsreglement basiert auf dem derzeit praktizierten Betriebskonzept mit einer grundsätzlichen Nordausrichtung des Flughafens ausserhalb der von Deutschland verordneten Sperrzeiten. Es soll so lange gelten, bis nach Abschluss des Mediationsverfahrens ein definitives Reglement erlassen werden kann, jedoch keine präjudizierende Wirkung auf letzteres haben.

Bis Ende Februar 2005 müssen zudem zwei teilweise über deutschem Hoheitsgebiet liegende Warteräume (Ekrit und Saffa) in die Schweiz verlegt werden. Entsprechend sind sämtliche An- und Abflugverfahren für den Flughafen Zürich anzupassen. Das Betriebsreglement legt diese Verfahren fest. Insbesondere bedingen die neuen Flugverfahren eine Anpassung der Luftraumstruktur rund um den Flughafen Zürich.

Der Warteraum Saffa soll aus der Region Singen (D) Richtung Südosten verschoben werden und zwischen Kreuzlingen und Weinfelden zu liegen kommen. Bei Ekrit, der heute zwischen Bad Säckingen (D) und Frick liegt, ist eine Verlegung südwärts auf die Höhe des oberen Fricktals geplant. Ebenfalls nach Süden verschoben werden soll der Warteraum Rapex, und zwar von der Region Rapperswil in das Gebiet Hochybrig. Beim Warteraum Bersu wiederum ist vorgesehen, ihn erst später, das heisst nach Februar 2005, von der Region Willisau über das Entlebuch zu zügeln. Die Mindesthöhen der Warteräume bewegen sich zwischen 2100 und 3950 Metern über Meer, weshalb gestützt auf die Lärmschutzverordnung keine relevanten Immissionen zu erwarten sind.

Das BAZL hat heute die betroffenen Kantone über das Betriebsreglement und die neuen Warteräume informiert. Im März wird das Gesuchsdossier öffentlich aufgelegt. Um die betroffenen Kreise von unnötigem Aufwand zu entlasten, wird das BAZL die Einsprachen, die gegen die provisorischen Änderungen eingegangen sind, in das jetzt eingeleitete Genehmigungsverfahren übernehmen. Wer also gegen die Süd- und die vermehrten Ostanflüge bereits Einsprache erhoben hat, muss dagegen nicht nochmals einsprechen.

Inhaltlich zum neuen Betriebsreglement äussern kann sich das BAZL erst nach Prüfung der Eingaben aus der öffentlichen Auflage. Dann wird es entscheiden, ob und in welchem Umfang dem Gesuch des Flughafens stattgegeben werden kann. Der Entscheid ist gegen Ende Jahr zu erwarten. Betriebsreglement und Luftraumstruktur sollen Ende Februar 2005 in Kraft treten.



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