Flugbeschränkungen: Bundesrat ergreift Rekurs gegen EU-Entscheid

Bern, 15.12.2003 - Der Bundesrat hat beschlossen, die Ablehnung der schweizerischen Beschwerde bezüglich deutscher Flugbeschränkungen durch die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof anzufechten. Der Bundesrat hält damit an seiner Überzeugung fest, dass die deutsche Verordnung die Flughafenkapazitäten Zürichs unverhältnismässig einschränkt und die Swiss diskriminiert. Mit diesem Rekurs schöpft der Bundesrat alle Rechte aus, welche der Schweiz durch das bilaterale Luftverkehrsabkommen Schweiz-EU erwachsen.

Auf der Grundlage des bilateralen Luftverkehrsabkommens zwischen der Schweiz und der EU hat die Schweiz am 10. Juni dieses Jahres Beschwerde bei der EU-Kommission gegen die von Deutschland erlassenen Flugbeschränkungen in Bezug auf den Flughafen Zürich eingereicht. Die schweizerische Beschwerde wurde von der Kommission am 5. Dezember abgelehnt.

Der Bundesrat ist mit den Schlussfolgerungen der EU-Kommission nicht einverstanden und reicht deshalb einen Rekurs vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen den Entscheid ein. Der Bundesrat schöpft damit alle der Schweiz auf der Grundlage des bilateralen Luftverkehrabkommens erwachsenden Rechte und Möglichkeiten aus.

Der Bundesrat teilt weder die Einschätzung der EU-Kommission über die faktischen Folgen der Flugbeschränkungen, noch die Beurteilung der rechtlichen Grundlagen. Mit der Nichtigkeitsklage beim EuGH kann die Schweiz insbesondere die Unverhältnismässigkeit der Massnahmen sowie eine Diskriminierung der Swiss International Airlines geltend machen und ihre Rechte aus dem Luftverkehrsabkommen wahren.

Diskriminierend sind die Flugbeschränkungen für die Swiss International Air Lines, weil sie als Hauptbenutzerin des Flughafens mit Verkehrsdrehkreuz in Zürich am stärksten von diesen Beschränkungen betroffen ist. Sie wird dadurch im Vergleich zu ihren Wettbewerbern in ihrem Zugang zum EU-Luftverkehrsraum benachteiligt, was eine indirekte Diskriminierung darstellt.

Die EU-Kommission reduziert das Abkommen auf einen reinen Austausch von Verkehrsrechten und legt dieses damit zu restriktiv aus. Ziel des Abkommens ist es, den europäischen Luftverkehrsmarkt schrittweise der Schweiz zu öffnen. Dem Bundesrat ist es daher ein Anliegen sicherzustellen, dass die Schweiz ihre aufgrund des Abkommens erwachsenen Rechte beanspruchen kann. Er geht davon aus, dass der Schweiz seit Inkrafttreten des Abkommens vergleichbare Rechte eines Mitgliedstaates zustehen (mit Ausnahme verschiedener Luftverkehrsfreiheiten, welche sie erst nach Ablauf von Übergangsfristen erhält.)


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