Staatsvertrag Schweiz-Deutschland unterzeichnet

Bern, 18.10.2001 - Heute Donnerstag haben der Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL), André Auer, und der deutsche Botschafter in der Schweiz, Reinhard Hilger, in Bern den Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland über den Luftverkehr unterzeichnet. Die erste vorgezogene Massnahme, ein Nachtflugverbot über süddeutschem Gebiet von 22.00 bis 06.00 Uhr, tritt per 19. Oktober in Kraft. Das BAZL hat die hierfür notwendige provisorische Änderung des Betriebsreglementes für den Flughafen Zürich genehmigt.

Mit der Unterzeichnung des Staatsvertrages haben über dreijährige Verhandlungen zwischen den zwei Ländern offiziell ihr Ende gefunden. Der Staatsvertrag regelt einerseits die Flugsicherung über süddeutschem Gebiet, die unverändert vom Schweizer Unternehmen Skyguide durchgeführt werden kann. Anderseits legt er die Modalitäten für An- und Abflüge auf den beziehungsweise vom Flughafen Zürich über das Territorium Deutschlands fest. Einer der Kernpunkte ist die Limitierung der Anzahl Flüge auf 100'000 pro Jahr ab Februar 2005. Bis zu diesem Termin garantiert die Schweiz, eine jährliche Obergrenze von 154'000 Flugbewegungen nicht zu überschreiten. Als erste vorgezogene Massnahme des Vertrages gilt ab dem 19. Oktober 2001 eine Nachtflugsperre über Süddeutschland zwischen 22.00 und 06.00 Uhr. Mit dem Winterflugplan 2002 tritt die zweite vorgezogene Massnahme, eine Flugsperre zwischen 20.00 und 09.00 Uhr an Wochenenden, in Kraft. Ausgenommen von diesen Einschränkungen sind Flüge, welche bedingt durch äussere Umstände über süddeutsches Gebiet anfliegen müssen.

Damit der Staatsvertrag seine Rechtskraft entfalten kann, bedarf er der Ratifikation durch die beiden Länder. In der Schweiz liegt dies in der Kompetenz der Eidgenössischen Räte. Die Behandlung des Geschäftes im Parlament ist im Verlauf des kommenden Jahres vorgesehen.

Provisorische Änderung Betriebsreglement Flughafen Zürich genehmigt

Mit Wirkung ab dem 19. Oktober hat das BAZL die provisorische Änderung des Betriebsreglementes für den Flughafen Zürich genehmigt. Damit kann die im Staatsvertrag verankerte Nachtflugsperre umgesetzt werden. Nicht gutgeheissen hat das BAZL jedoch eine an die Regelung über Deutschland anknüpfende Verlängerung der Nachtflugsperre über der Schweiz von 23.00 bis 06.00 Uhr (bisher 00.30 bis 05.30 Uhr). Damit entfällt die vom Flughafen Zürich anbegehrte Verlängerung des Flugbetriebes von 21.00 bis 22.00 Uhr ab Piste 16 Richtung Süden.

Mit seinem Entscheid hat das BAZL einem Teil der über 4500 Einsprachen stattgegeben, die gegen die Änderung des Betriebsreglementes eingegangen waren. Das BAZL anerkennt, dass die beantragten Änderungen als Ganzes eine erhebliche Mehrbelastung der Umwelt zur Folge hätten. Es hat deshalb nur jene Massnahmen gutgeheissen, die für die Einhaltung des Staatsvertrages unmittelbar erforderlich sind. Dazu gehört die Erlaubnis, von Osten auf die Piste 28 ab 05.30 Uhr sowie zwischen 22.00 und 00.30 Uhr anfliegen zu können. Abflüge ab der Piste 28 Richtung Westen sind neu ab 06.30 Uhr (bisher 07.00 Uhr) gestattet. Deren Zahl wird allerdings auf vier pro Tag beschränkt.

Die jetzt genehmigten Anpassungen haben nur vorübergehenden Charakter. Die Flughafen Zürich AG (Unique) hat den Auftrag, bis im Oktober 2002 den Entwurf für ein neues Betriebsreglement einzureichen. Das zur Umsetzung dieses Betriebsreglementes nötige erste Koordinationsgespräch im Rahmen des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) findet am 25. Oktober 2001 statt.


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