Neues fliegerärztliches Zentrum für Zivilpiloten

Bern, 04.04.2001 - Der Bundesrat hat die Rechtsgrundlage für den Aufbau eines fliegerärztlichen Zentrums geschaffen. Eine entsprechende Änderung der Luftfahrtverordnung, welche die Zuständigkeit für die Durchführung fliegerärztlicher Untersuchungen regelt, tritt rückwirkend auf den 1. April 2001 in Kraft.

Durch die europaweite Harmonisierung der Vorschriften zur Lizenzierung des fliegendes Personals wurde die Schaffung eines fliegerärztlichen Zentrums notwendig. Seine Aufgabe besteht in der Durchführung der fliegerärztlichen Untersuchungen bei zivilen Anwärterinnen und Anwärtern für Berufs-, Linien- und Militärpilotenlizenzen. Mit der Möglichkeit, diese Untersuchungen in einem spezialisierten Zentrum durchzuführen, wird ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung des Sicherheitsstandards in diesem fliegerischen Bereich geleistet.

Das fliegerärztliche Institut in Dübendorf (FAI) ist gegenwärtig für die medizinischen Untersuchungen von Militärpilotinnen und -piloten zuständig. Sein Aufgabenbereich wird nun durch die Untersuchungen für Pilotinnen und Piloten der Zivilluftfahrt erweitert. Die Verordnung über dieses Institut wird deshalb durch das Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), welches für die organisatorischen und personellen Belange zuständig ist, angepasst werden.

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) bleibt im Auftrag des Eidg. Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) weiterhin für die Ausstellung der zivilen Pilotenlizenzen zuständig.


Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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