Eidgenossenschaft gibt grünes Licht für Regionalflugplatz in Bressaucourt

Bern, 31.05.2005 - Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) sowie das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) haben das Gesuch der Société Coopérative Aérodrome du Jura für die Schaffung eines Flugplatzes in Bressaucourt bewilligt. Die neue Anlage ersetzt das heutige Flugfeld von Pruntrut und soll als Regionalflugplatz ohne Linienflugverkehr, jedoch mit Ausrichtung auf kommerzielle Flüge, dienen. Die Betriebskonzession ist 30 Jahre gültig.

Das UVEK hat die Pläne für den Bau eines Flugplatzes in Bressaucourt gutgeheissen und der Société Coopérative Aérodrome du Jura eine Betriebskonzession erteilt. Das BAZL seinerseits hat das Betriebsreglement des künftigen Flugplatzes genehmigt.

Die Entscheide sind eine Folge der Aufnahme des jurassischen Standortes in den Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL). Dabei handelt es sich um das Koordinierungs- und Planungsinstrument der Eidgenossenschaft im Bereich der Zivilluftfahrt. Der Bundesrat anerkennt damit die Bedeutung einer solchen Einrichtung und legt die raumplanerischen Rahmenbedingungen für deren Betrieb fest. Das Koordinierungsverfahren im Vorfeld der Aufnahme des Projekts Bressaucourt in den SIL ermöglichte eine Konsolidierung der verschiedenen Stellungnahmen der vom Projekt betroffenen kantonalen, eidgenössischen und kommunalen Instanzen.

Der Flugplatz Bressaucourt, für den eine Hartpiste vorgesehen ist, ersetzt das bestehende Flugfeld von Pruntrut. Für diesen Ersatz sprechen insbesondere städteplanerische Probleme im Westen Pruntruts und die Unmöglichkeit einer Pistenverlängerung. Das Flugfeld Pruntrut verschwindet mit der Betriebsaufnahme der neuen Anlage, die als Regionalflugplatz ohne Linienflugverkehr mit Ausrichtung auf Geschäfts-, Tourismus- und Arbeitsflüge sowie Ausbildungs- und Sportflüge dienen wird. Der Inhaber der vom UVEK für die Dauer von 30 Jahren erteilten Betriebskonzession kann den Flugplatz kommerziell betreiben und Gebühren erheben.

Gegen die drei gleichzeitig in die öffentliche Auflage gegebenen Gesuche der Société Coopérative Aérodrome du Jura gingen rund 400 Einsprachen ein. Die Einsprecher haben nun die Möglichkeit, bei der Eidgenössischen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt sowie anschliessend gegebenenfalls beim Bundesgericht Beschwerde gegen die Entscheide des UVEK und des BAZL zu führen.



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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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