Bundesrat eröffnet Vernehmlassung für Verfassungsänderung zugunsten der Luftfahrt

Bern, 18.10.2006 - Die Erträge aus der Besteuerung von Flugtreibstoffen sollen künftig nicht mehr dem Strassenverkehr zugute kommen, sondern für Massnahmen in den Bereichen Umweltschutz, technische Sicherheit und Schutzmassnahmen innerhalb der Luftfahrt verwendet werden. Der Bundesrat hat heute die entsprechende Verfassungsänderung in die Vernehmlassung gegeben.

Im Bericht über die Luftfahrtpolitik der Schweiz aus dem Jahr 2004 hatte der Bundesrat der Luftfahrt eine herausragende volkswirtschaftliche Bedeutung zuerkannt. Ungeachtet dieser Bedeutung betragen die finanziellen Leistungen des Bundes für die Luftfahrt rund 24 Millionen Franken jährlich und damit lediglich einen Bruchteil dessen, was die Eidgenossenschaft für die Verkehrsträger Schiene und Strasse aufwendet. Mit Blick auf diese Tatsache erklärte sich der Bundesrat im luftfahrtpolitischen Bericht bereit, zu prüfen, wie die Erträge aus der Kerosinbesteuerung von Flügen im Inland und zu privaten Zwecken künftig zugunsten der Luftfahrt verwendet werden könnten.

Als Einsatzgebiete definierte der Bundesrat Massnahmen auf den Gebieten Umweltschutz, technische Sicherheit und Schutzmassnahmen vor kriminellen Übergriffen. Heute fliessen diese Erträge aus der Besteuerung von Flugtreibstoff einerseits in die allgemeine Bundeskasse (50 Prozent des Reinertrages) und anderseits in den Strassenverkehr (50 Prozent des Reinertrages sowie 100 Prozent des Treibstoffzuschlags). Kommerzielle Flüge mit Bezug zum Ausland sind aufgrund internationaler Regelungen von der Steuerpflicht befreit.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die heutige Verteilung der Einnahmen aus der Kerosinbesteuerung weder zeit- noch sachgerecht ist. Darüber hinaus widerspricht die Regelung dem Prinzip der Kostenwahrheit, wonach die Abgaben auf einem Verkehrsträger dazu dienen sollen, die durch ihn verursachten Kosten zu decken.

Die Verwendung der Einnahmen aus der Treibstoffbesteuerung ist in Artikel 86 der Bundesverfassung geregelt. Der Bundesrat schlägt nun vor, diesen Artikel so anzupassen, dass für die aus dem Luftverkehr stammenden Gelder die analoge Lösung gilt wie für die Erträge des Strassenverkehrs: Die eine Hälfte des Reinertrages fliesst in die Bundeskasse, die andere Hälfte und der Treibstoffzuschlag kommen der Luftfahrt zugute. Die Einnahmen aus der Kerosinbesteuerung beliefen sich in den letzten Jahren auf durchschnittlich 60,8 Millionen Franken. Nach Abzug des Anteils für die Bundeskasse würden für die Luftfahrt pro Jahr rund 40 Millionen Franken verbleiben.

Die vom Bundesrat eröffnete Vernehmlassung zu dieser Verfassungsänderung dauert bis am 26. Januar 2007. Die Behandlung in den Eidg. Räten ist zu Beginn der Legislaturperiode 2007 bis 2011 geplant, die Volksabstimmung könnte im Jahr 2008 stattfinden.



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