Südanflüge auf Flughafen Zürich sind sicher durchführbar

Bern, 23.10.2003 - Die Südanflüge auf den Flughafen Zürich sind sicher. Dies haben die umfassenden Studien von UVEK, BAZL und Skyguide ergeben. Um die Sicherheit zu gewährleisten, haben das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und die Flugsicherungsgesellschaft Skyguide zahlreiche Massnahmen ergriffen. Fällt ein letzter Check der Massnahmen durch Skyguide positiv aus, können die Flugzeuge ab dem 30. Oktober während der morgendlichen Sperrzeiten über dem süddeutschen Luftraum von Süden her auf die Piste 34 landen.

Sicherheitsüberprüfungen eines Anfluges respektive der zugehörigen Luftraumstruktur rund um einen Flughafen gehören international zu den Standardvorgängen bei der Einführung von neuen Verfahren. Im Normalfall findet eine solche Sicherheitsüberprüfung vor der definitiven Genehmigung des Anflugverfahrens statt. Im Fall der Südanflüge auf den Flughafen Zürich war dies jedoch aus zeitlichen Gründen nicht möglich. Die Vorbereitungsarbeiten - insbesondere die Schulung der Fluglotsen - mussten im Sommer beginnen, um den durch die Verschärfung der deutschen Verordnung notwendig gewordenen Anflug per Ende Oktober einführen zu können.

Das BAZL genehmigte die vom Flughafen Zürich beantragten Südanflüge deshalb am 24. Juni 2003 aufgrund einer ersten Sicherheitsabklärung, während die von Skyguide durchgeführte Sicherheitsüberprüfung noch im Gang war. Die definitive Freigabe machte das BAZL von weiteren Abklärungen abhängig. Im Auftrag des Sicherheitsdelegierten des Eidg. Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat Ende September ein spezialisiertes englisches Unternehmen untersucht, ob die Sicherheitsüberprüfungen nach den massgeblichen Normen der internationalen Zivilluftfahrt erfolgt sind.

Sämtliche Abklärungen kommen nun zum Schluss, dass die Südanflüge sicher durchführbar sind. Voraussetzung ist jedoch, dass flankierende Massnahmen getroffen werden. Das BAZL und Skyguide definierten rund drei Dutzend solcher Massnahmen. Die Gewichtigste ist die Sperrung des Luftraumes in den südlichen Anflugsektoren des Flughafens Zürich für den Sichtflugverkehr - zumeist Kleinflugzeuge - während den Sperrzeiten der deutschen Verordnung. Dadurch lassen sich gefährliche Situationen durch unbeabsichtigt oder unbewilligt in die Kontrollzone einfliegende Maschinen, die im Sichtflug unterwegs sind, vermeiden. Eine andere Massnahme sieht eine Ausbildung für Sichtflug-Piloten vor.

Weitere Massnahmen beinhalten erweiterte, regelmässige Trainings für Fluglotsen und Piloten, eine intensive Information der Piloten sowie eine verstärkte Koordination der zivilen und militärischen Flugsicherung. Der topografisch speziellen Situation des Südanflugs und der relativen Nähe zu den Alpen wird mit einem Warnsystem bei Skyguide Rechnung getragen. Dieses System alarmiert die Lotsen automatisch, wenn ein Flugzeug einen bestimmten Abstand zu Bergen, aber auch zum Boden, unterschreitet.

Südanflüge erfolgen ab dem 30. Oktober morgens von 6 bis 7 Uhr unter der Woche und von 6 bis 9 Uhr an Wochenenden sowie Feiertagen. Landungen von Osten auf die Piste 28 finden abends ab 21 Uhr an Wochentagen und ab 20 Uhr an Wochenenden statt. Während diesen Zeiten untersagt die deutsche Verordnung die Benutzung des süddeutschen Luftraumes für Anflüge auf den Flughafen Zürich. Pro Tag ist durchschnittlich mit 20 (unter der Woche) bis 65 (am Wochende) Süd- und 6 bis 28 Ostanflügen zu rechnen. Bei schlechtem Wetter ist es weiterhin möglich, auch während den Sperrzeiten auf die mit Instrumentenlandesystemen ausgerüsteten Nordpisten zu landen.


Adresse für Rückfragen

Für Medienschaffende:
Kommunikation BAZL
Telefon: +41.31.324.23.35


Herausgeber

Bundesamt für Zivilluftfahrt
http://www.bazl.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-7230.html