Berufliche Vorsorge: Der Mindestzinssatz bleibt bei 2.5 %

Bern, 13.09.2006 - Der Bundesrat hat beschlossen, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge auf dem aktuellen Niveau von 2.5% zu belassen. Dieser Entscheid berücksichtigt die negativen Anlageerträge im ersten Halbjahr '06, welche das gute Ergebnis von 2005 relativieren, da der Mindestzinssatz von allen Vorsorgeeinrichtungen im Durchschnitt mehrerer Jahre erreicht werden sollte. Auch die Eidg. BVG-Kommission hatte mit klarer Mehrheit die Beibehaltung des aktuellen Mindestzinssatzes empfohlen.

Der Bundesrat stützt sich bei seinem Entscheid über die Höhe des Mindestzinssatzes insbesondere auf den langfristigen Durchschnitt der 7-jährigen Bundesobligationen. Dieser liegt aktuell bei rund 2.7%. Ausserdem berücksichtigt er die Ertragsmöglichkeiten weiterer marktgängiger Anlagen. Diese waren im ersten Halbjahr 2006 ungenügend. Der Pictet BVG-Index 93, welcher einen Aktienanteil von rund 25% besitzt, weist in diesem Zeitraum eine Performance von minus 1.85% auf. Diese eher negative Entwicklung wird auch im Performancevergleich von Watson Wyatt sichtbar, welcher von einer Performance der Vorsorgeeinrichtungen von minus 0.3% im ersten Halbjahr '06 ausgeht.

Da der Mindestzinssatz für alle Vorsorgeeinrichtungen erreichbar sein sollte (im Durchschnitt mehrerer Jahre), muss er als Mindestgrösse vorsichtig festgelegt werden. Aufgrund der aktuellen Daten ist demnach eine Anhebung des aktuellen Satzes von 2.5% nicht gerechtfertigt, dies trotz der positiven Entwicklung der Aktienmärkte im letzten Jahr. Für 2005 wies der Pictet BVG-Index 93 zwar eine Performance von 10.4% aus. Die negative Entwicklung im ersten Halbjahr '06 relativiert aber dieses gute Ergebnis, da viele Vorsorgeeinrichtungen mehr als 4% jährlich erreichen müssen, wenn ihre Reserven nicht angetastet werden sollen. Selbstverständlich können die Vorsorgeeinrichtungen im Falle einer guten finanziellen Lage eine Verzinsung über dem Mindestsatz gewähren.

Der Bundesrat hat bei seiner Entscheidung die Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge mitberücksichtigt, welche an ihrer Sitzung vom 22. Juni 2006 mit einer Mehrheit von 13 zu 6 Stimmen beschlossen hatte, dem Bundesrat die Beibehaltung des bisherigen Mindestzinssatzes von 2.5% zu empfehlen.


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