Keine Duldung illegaler Gebirgslandungen im BAZL
Bern, 27.01.2005 - Mitarbeitende des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) haben die während Jahren durchgeführten illegalen Gebirgslandungen mit Helikoptern oberhalb von Zermatt nicht in pflichtwidriger Weise geduldet. Dies hat die vom Direktor des BAZL angeordnete Administrativuntersuchung ergeben. Das Amt führt derweilen das Verwaltungsstrafverfahren gegen die Air Zermatt und gegen bei dem Unternehmen beschäftigte Piloten weiter.
Im Herbst 2003 hatte das BAZL gegen die Air Zermatt eine Untersuchung wegen des Verdachts auf illegale Landungen im Rahmen von Heliskiflügen beim «Hotel du Trift» oberhalb von Zermatt eingeleitet. Das «Hotel du Trift» befindet sich auf mehr als 1100 Meter über Meer und ist kein bezeichneter und damit genehmigter Gebirgslandeplatz. Dadurch sind Landungen mit Personen zu touristischen Zwecken an diesem Ort unzulässig. Nachdem die Untersuchungen den Verdacht erhärtet hatten und mehrere Piloten ermittelt werden konnten, die beim «Hotel du Trift» gelandet waren, eröffnete das BAZL im Juni 2004 ein Verwaltungsstrafverfahren gegen den Verwaltungsratspräsidenten der Air Zermatt.
Mit den Ergebnissen der Administrativuntersuchung kann das Amt das noch hängige Verwaltungsstrafverfahren gegen die Air Zermatt weiterführen. Das BAZL rechnet damit, den Fall in einigen Wochen abschliessen zu können.
Herausgeber
Bundesamt für Zivilluftfahrt
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