Keine Duldung illegaler Gebirgslandungen im BAZL

Bern, 27.01.2005 - Mitarbeitende des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) haben die während Jahren durchgeführten illegalen Gebirgslandungen mit Helikoptern oberhalb von Zermatt nicht in pflichtwidriger Weise geduldet. Dies hat die vom Direktor des BAZL angeordnete Administrativuntersuchung ergeben. Das Amt führt derweilen das Verwaltungsstrafverfahren gegen die Air Zermatt und gegen bei dem Unternehmen beschäftigte Piloten weiter.

Im Herbst 2003 hatte das BAZL gegen die Air Zermatt eine Untersuchung wegen des Verdachts auf illegale Landungen im Rahmen von Heliskiflügen beim «Hotel du Trift» oberhalb von Zermatt eingeleitet. Das «Hotel du Trift» befindet sich auf mehr als 1100 Meter über Meer und ist kein bezeichneter und damit genehmigter Gebirgslandeplatz. Dadurch sind Landungen mit Personen zu touristischen Zwecken an diesem Ort unzulässig. Nachdem die Untersuchungen den Verdacht erhärtet hatten und mehrere Piloten ermittelt werden konnten, die beim «Hotel du Trift» gelandet waren, eröffnete das BAZL im Juni 2004 ein Verwaltungsstrafverfahren gegen den Verwaltungsratspräsidenten der Air Zermatt.


Im Rahmen der Untersuchungen war der Vorwurf erhoben worden, Mitarbeitende des BAZL hätten seit Jahren von diesen Landungen gewusst und seien nicht dagegen eingeschritten. Da erste Vorabklärungen diesen Verdacht nicht ausgeräumt hatten, ordnete BAZL-Direktor Raymond Cron im Juni letzten Jahres eine interne Administrativuntersuchung an. Diese sollte aufzeigen, ob Vertreter des BAZL wie behauptet wissentlich und pflichtwidrig Landungen beim «Hotel du Trift» geduldet hätten. Mit der Untersuchung betraut wurde Prof. Dr. Gerhard Schmid, Partner in einem in mehreren Schweizer Städten tätigen Anwaltsbüro.


Im Zuge seiner Abklärungen führte Prof. Schmid Einvernahmen von 21 Personen durch und wertete die Akten des BAZL sowie die Korrespondenz zu dem Fall aus. Basierend darauf kommt er in seinem Bericht zum Schluss, dass «die allermeisten Mitarbeiter von den illegalen Landungen nichts gewusst hatten». In wenigen Fällen sei zwar ein Wissen vorhanden gewesen, stellte Schmid weiter fest. Den betreffenden Mitarbeitern könne aber nicht der Vorwurf gemacht werden, sie hätten es unterlassen, etwas gegen die verbotenen Landungen zu unternehmen. Da die Kenntnisse der Mitarbeitenden aus einer Zeit stammten, als sie noch nicht beim BAZL beschäftigt waren, habe für diese gemäss dem einschlägigen Bundesrecht keine Pflicht bestanden, die Fälle aufzugreifen.


Mit den Ergebnissen der Administrativuntersuchung kann das Amt das noch hängige Verwaltungsstrafverfahren gegen die Air Zermatt weiterführen. Das BAZL rechnet damit, den Fall in einigen Wochen abschliessen zu können.


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