BAZL erteilt Freigabe für ILS 28 auf dem Flughafen Zürich

Bern, 24.10.2006 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat dem Flughafen Zürich die Freigabe für die Inbetriebnahme des Instrumentenlandesystems (ILS) auf der Piste 28 erteilt.

Das UVEK und das BAZL hatten im Frühjahr 2004 mit der Plangenehmigung und der Ände-rung des Betriebsreglements die Inbetriebnahme eines ILS  auf Piste 28 formal gutgeheissen. Aufgrund betrieblicher und technischer Erfordernisse setzte der Flughafen in Absprache mit der Flugsicherung Skyguide den Termin für die Betriebsaufnahme des ILS 28 auf den 26. Oktober 2006 fest.

Vor der Inbetriebnahme eines neuen Anflugverfahrens ist jeweils eine umfangreiche Sicher-heitsüberprüfung erforderlich. Verantwortlich für die Durchführung einer solchen Sicherheitsüberprüfung sind Skyguide und die Flughafenbetreiberin Unique. Das BAZL wiederum genehmigt die Ergebnisse und erteilt damit die Freigabe für die Inbetriebnahme.

Das BAZL hat die von Skyguide und Unique eingereichte Sicherheitsüberprüfung für das ILS 28 ausgewertet und genehmigt. Mit der Freigabe durch das BAZL verfügt der Flughafen Zürich über alle erforderlichen Bewilligungen für die Inbetriebnahme des ILS 28. Dadurch können auf dem Flughafen Zürich Instrumentenanflüge aus Norden, Süden und Osten durchgeführt werden.


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Bundesamt für Zivilluftfahrt
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